Pittenhart – Mit der Anschaffung eines leistungsstarken Notstromaggregates mit Lichtmast will die Gemeinde Pittenhart ihre Infrastruktur für mögliche Krisenfälle deutlich widerstandsfähiger machen. Dies war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Gesetzliche
Verpflichtung
Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses plant die Kommune den Erwerb einer mobilen Anlage, um die gesetzliche Pflicht zur Sicherstellung der Notstromversorgung in Feuerwehrgerätehäusern zu erfüllen und zugleich die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Gemeindegebiet auch bei einem möglichen „Blackout-Szenario“ zu gewährleisten.
Das Aggregat soll im Notfall die Stromversorgung wichtiger Einrichtungen wie Feuerwehr, Mehrzweckhalle und Schulhaus sicherstellen. Der integrierte Lichtmast soll darüber hinaus eine ausreichende Beleuchtung in Einsatz- und Notsituationen ermöglichen. Die Mehrzweckhalle ist künftig bei Katastrophenlagen als Sammelort vorgesehen, da dort bereits Küche, Sanitäranlagen und Platz für Schlafmöglichkeiten vorhanden sind. An der Halle soll ein Einspeisepunkt für die zentrale Notstromversorgung errichtet werden, von dem aus das geplante Feuerwehrhaus und gegebenenfalls weitere Objekte versorgt werden können. Das Aggregat soll von der Feuerwehr betreut und im neuen Feuerwehrgerätehaus untergebracht werden und spätestens zur Inbetriebnahme des Neubaus zur Verfügung stehen.
Durch die Anschaffung des Notstromaggregates mit Lichtmast wird nach Angaben von Kreisbrandrat Christoph Grundner zugleich die Förderung des dritten Stellplatzes beim neuen Feuerwehrhaus in Höhe von 149.600 Euro in Aussicht gestellt. Der Landkreis Traunstein unterstützt die Gemeinde zudem mit zehn Prozent der Kosten für das Aggregat, wie in der Sitzung nochmals erkärt wurde. Im Gegenzug verpflichtet sich Pittenhart, die Anlage bei Bedarf landkreisweit zur Verfügung zu stellen.
Kämmerer Christian Pis legte dem Gemeinderat zwei Optionen für die Beschaffung vergleichbarer Anlagen vor. Option eins sieht ein mobiles Notstromaggregat mit einer Leistung von 41,3 kVA vor, die Kosten liegen bei rund 52.000 Euro. Option zwei umfasst ein mobiles Aggregat mit Lichtmast und einer Leistung von 130 kVA, die Kosten werden mit etwa 130.000 Euro beziffert. Eine genaue Größenermittlung müsse in jedem Fall noch erfolgen.
Für die Anbindung an die Mehrzweckhalle und die Verbindung zum Feuerwehrhaus rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen Kosten von rund 78.000 Euro. Insgesamt ergäben sich damit Gesamtkosten von etwa 208.000 Euro.
Pis stellte als Rechenbeispiel dar, dass nach Abzug der in Aussicht gestellten Förderung von 149.600 Euro für den dritten Stellplatz beim Feuerwehrhaus rund 60.000 Euro verbleiben würden. Dies wären etwa 8.000 Euro mehr als bei Option eins. Vom Landkreis Traunstein sei darüber hinaus eine Förderung von rund 13.000 Euro zu erwarten.
Im Gremium entwickelte sich laut Mitteilung eine rege Diskussion. Gemeinderat Sebastian Stöcklhuber hatte sich im Vorfeld mit dem Kommandanten der Feuerwehr über die Handhabung und Verleihung des Aggregates ausgetauscht. Er begrüßte die Förderung des Landkreises und befürwortete die Anschaffung. Auch Hans Babinger (FW) bewertete es demnach grundsätzlich positiv, wenn für einen Katastrophenfall Vorkehrungen getroffen werden.
Lebhafte Diskussion
im Gemeinderat
Georg Schartner (CSU) gab zu bedenken, dass zu klären sei, welche Gebäude vorrangig an die Notstromversorgung angebunden werden sollen. Gemeinderat Robert Stecher (CSU) erkundigte sich nach Ausführung und Mobilität der Anlage. Ins Gespräch kam zudem die Variante eines Zapfwellen-Aggregates. Für Georg Aringer (FW) ist das anzuschaffende Aggregat mit einem Feuerwehrfahrzeug vergleichbar, das autark bewegt werden kann. Überlegungen zur Treibstofflagerung und zur Bevorratung von Diesel sprachen Sebastian Stöcklhuber und Sebastian Unterhuber (FW) an. Zweiter Bürgermeister Reinhard Schreiner (CSU) stellte die Frage, ob im Notfall zwingend erforderlich sei, dass im Feuerwehrhaus auch die Warmwasseraufbereitung sichergestellt wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung eines Notstromaggregates mit Lichtmast sowie die Schaffung der notwendigen technischen und baulichen Voraussetzungen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen.