Theater um einen Zaun in der Seestraße

von Redaktion

Eigentümer muss sich an Bedingungen halten

Söchtenau – Die Zulässigkeit einer Grundstückseinzäunung in der Seestraße beschäftigt den Söchtenauer Gemeinderat seit einiger Zeit. Das Landratsamt Rosenheim hatte bei einer Baukontrolle festgestellt, dass die Einfriedung entlang der Seestraße nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fischerstüberl-Krottenmühl“ aus dem Jahr 2021 entspricht. Dieser sieht etwa Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,1 Metern vor. Zudem sind entlang der Seestraße nur Holzzäune zulässig. Entgegen diesen Festsetzungen wurde auf einem Grundstück eine metallene Einfriedung mit einer Höhe von etwa 1,50 Metern und ein metallenes Einfahrtstor errichtet. Aufgrund der Absicht des Landratsamtes, einen Rückbau anzuordnen, stellte der Grundstücksbesitzer bei der Gemeinde den Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im November 2025 entschlossen sich die Räte, vor einer Entscheidung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Bei dieser kam die Mehrheit zu der Bewertung, dass der Zaun unter gewissen Änderungen genehmigt werden könnte. Mit 13:0 Stimmen wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt – unter einigen Bedingungen, an die sich der Grundstücksbesitzer etwa bei der Bepflanzung halten muss. böp

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