Nächsten Schritt in einer Herkulesaufgabe absolviert

von Redaktion

Die Gemeinde Raubling befasst sich mit Hochwasserschutz – Weiteres Vorgehen und Prioritäten festgelegt

Raubling – Im Dezember vergangenen Jahres wurde das lang ersehnte Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept vor einer großen Zuhörerkulisse in der Gemeindehalle vorgestellt. Nun erfolgte der nächste Schritt in dieser Herkulesaufgabe für die Gemeinde Raubling. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand der Tagesordnungspunkt „Hochwasserschutz – weitere Vorgehensweise und Priorisierung der Maßnahmen“ ganz oben auf der Agenda.

Dr. Florian Pfleger von der Firma „cfLab GmbH“ aus Prien stellte das ausgearbeitete Umsetzungskonzept vor. „Das Hochwasserschutzkonzept zu zwei Gewässersystemen liegt vor, die Gemeinde möchte Schutzmaßnahmen möglichst zeitnah umsetzen und die Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern sollen genutzt werden“, sagte er zur Einleitung. Bereits bei der Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts im vergangenen Dezember wurden mehrere Varianten vorgestellt, wobei man sich schlussendlich auf Vorzugsvarianten fokussierte.

Im Detail erläuterte Pfleger diese Vorzugsvarianten mit dem Gewässersystem eins, das den nördlichen Bereich mit Arzer-, Kreiden- und Unterem Tännelbach sowie das Gewässersystem zwei im südlichen Bereich mit dem Oberen Tännel-, Ammer- und Litzldorfer Bach. Über die möglichen, vielfältigen Umsetzungsschritte hätte der Gemeinderat zur Planung und Umsetzung der Vorzugsvariante die Entscheidung zu treffen.

Wesentliche Fragen der Voruntersuchung beider Gewässersysteme zeigte er anschaulich auf. Die Zusammenfassung der Voruntersuchung ergab: Welche Objekte sind erforderlich und müssen geplant werden? Abstimmung von rechtlichen Fragestellungen, gegebenenfalls Ausschlusskriterien, beispielsweise Naturschutz, Retentionsraum, Privatrecht, Klärung der Förderfähigkeit. Durchführung von Erhebungen (Baugrund, Naturschutz) und Vorarbeiten für spätere Planungsphasen. Erkenntnisse würden spätere Planungsphasen beschleunigen.

Die Voruntersuchung für das Gewässersystem eins würde etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung von Bauabschnitten und die sukzessive Umsetzung von einzelnen Bestandteilen der Gesamtmaßnahme. Als Ziel sei die Umsetzung des Gesamtkonzepts empfohlen. Die Vergabe von Planungsleistungen zu einzelnen Bauabschnitten oder für die Gesamtmaßnahme wurde mit einem Zeitbedarf, je nach Vorgehensweise, für die Gesamtmaßnahme mit circa zwei Jahren berechnet.

Der zeitliche Ablauf für das Gewässersystem zwei würde sich wie folgt darstellen: Voruntersuchung rund zwölf bis 15 Monate, Ausschreibung und Vergabe, Planungsleistungen für Gesamtmaßnahme etwa vier bis sechs Monate, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Genehmigungsverfahren für die Gesamtmaßnahme wohl gut zwei Jahre.

Schließlich gab Pfleger folgende Empfehlung: Planerische und wasserrechtliche Voruntersuchungen für beide Gewässersysteme, Klärung der entscheidenden Frage für die Umsetzung, ohne Vergabe von hohen Planungshonoraren, bevor diese Fragen geklärt sind, Vorarbeiten können genutzt werden, gezieltere Ausschreibung und Vergabe der weiteren Planungsleistungen möglich, parallele Umsetzung in beiden Systemen. Gewässersystem eins: voraussichtlich kurzfristigere Umsetzung von einzelnen Bauabschnitten denkbar. Gewässersystem zwei: längerer Prozess zu erwarten wegen Naturschutz und Privatrecht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Nach den Vorplanungen sind die einzelnen Maßnahmen dem Gemeinderat nochmals endgültig zur Vergabe beziehungsweise Entscheidung vorzulegen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 24 zu null Stimmen.

Schlussfolgerung: Das Thema Hochwasserschutz wird auch für den künftigen Gemeinderat und Bürgermeister oberste Priorität haben müssen. Franz Ruprecht

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