Reichen die Betreuungsplätze?
Die Geburtenrate sinkt. Dennoch bleibt die Frage, ob das Kinderbetreuungsangebot in Stephanskirchen ausreicht. Foto Imago/Wolfilser/Serienlicht/Schlecker
Ab August 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate. Die Gemeinde Stephanskirchen hat nun berechnen lassen, wie sich der Bedarf an Betreuungsplätzen in Zukunft entwickeln wird und ob die bestehenden Kapazitäten ausreichen werden.
Stephanskirchen – Ab August 2026 sollen Eltern ihre Kinder ganztags betreuen lassen können. Denn mit diesem Gesetz wird der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Bis zum Schuljahr 2029/2030 soll dieser für alle Schüler erfüllt sein. Viele Kommunen ste