Streit um Rathausplatz

von Redaktion

Bayernpartei will Platz zur politisch neutralen Zone machen

Stephanskirchen – In wenigen Wochen findet die Kommunalwahl in Bayern statt. Die Gesichter der Landrats- und Kreistagskandidaten sowie der Bürgermeister- und Gemeinderatskandidaten begrüßen einen von zahlreichen Plakaten. Für Wahlwerbung gibt es strenge Regeln. Die Gemeinden legen genau fest, ab wann plakatiert werden darf, wo und wie. Es ist in der sogenannten Plakatierungsverordnung festgeschrieben, wo und ab wann die Parteien ihre Werbung platzieren dürfen. Im Gemeindegebiet gibt es elf zugelassene Anschlagflächen.

„Sympathie für
den Grundgedanken“

Zu politischer Neutralität sind per Gesetz die Verwaltung und das Rathaus verpflichtet. Das gilt jedoch nicht zwingend für den Rathausvorplatz in Stephanskirchen. Denn wer dort einen Stand aufbauen möchte, um dort Wahlwerbung zu betreiben, kann dies grundsätzlich tun – vorausgesetzt, es wird ein Antrag auf Sondernutzung bei der Verwaltung gestellt.

Bei einer Bewilligung werden zwischen 15 und 50 Euro pro Tag sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro fällig, schon kann der Stand für den beantragten Zeitraum aufgebaut werden.

Und genau diese Möglichkeit wollte die Bayernpartei mit einem Antrag kippen. Bereits Anfang Dezember 2025 beantragte die Fraktion, „dass der Vorplatz am Rathaus in Schloßberg als politisch neutraler Ort erhalten bleibt und nicht für Wahlwerbung oder politische Propaganda von Parteien, Wählergemeinschaften oder einzelnen Kandidaten genutzt wird“. Bei seiner jüngsten Sitzung sollte der Gemeinderat nun über diesen Vorstoß entscheiden.

Florian Beck (Bayernpartei) erklärte, dass sie damit vor allem „rechten Parteien“ keine Plattform bieten wollten. Ein Gedanke, der nicht grundsätzlich auf Ablehnung stieß. Johannes Lessing (Grüne) stellte klar: „Ich sympathisiere mit dem Grundgedanken. Aber in meinen Augen ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz.“ Fraktionskollegin Janna Miller stimmte zu: „Im Rathaus darf Politik gemacht werden und davor nicht? Zu einer funktionierenden Demokratie gehören alle Gruppen und Meinungen dazu“, so Miller.

Robert Zehetmaier (Bayernpartei) ergänzte, dass es viele Möglichkeiten und Orte gebe, Wahlwerbung zu machen. Auf Nachfrage des OVB, ob der Rathausplatz in der Vergangenheit überhaupt jemals von Gruppierungen oder Parteien genutzt worden sei, räumte Zehetmaier ein: „Bisher nicht. Aber der Ton bestimmter Gruppierungen wird immer schärfer, und damit es überhaupt erst gar nicht dazu kommt, haben wir den Antrag gestellt.“

Neutralität gilt
für das Rathaus

Zustimmung kam aus Reihen der CSU. „Ich finde auch, dass der Vorplatz politisch neutral bleiben sollte“, erklärte Thomas Hoffmann. Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) erinnerte während der Diskussion wiederholt daran, dass dort derzeit keine Neutralität herrsche: „Nach einem bewilligten Antrag wäre Wahlwerbung aktuell möglich.“ Petra Schnell (Unabhängige Fraktion) gab zu bedenken, dass vor den Kommunalwahlen 2014 und 2020 auch keine Änderungen vorgenommen wurden. „Trotzdem hat dort niemand aufgebaut. Warum also jetzt?“, so die Gemeinderätin.

Laut bayerischem Innenministerium sind bei „allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden den politischen Parteien und Wählergruppen angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen“. Als Einschränkungen werden die „Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs“ genannt, die nicht missachtet werden dürften. Wie Jennifer Hölzlwimmer, Verwaltungsdirektorin des Bayerischen Gemeindetages, auf Nachfrage des OVB erklärt, gelte das Gebot der politischen Neutralität laut Gesetzgebung allerdings nur für Rathaus und Verwaltung: „Die Neutralitätspflicht gehört zu den Amtspflichten des Bürgermeisters und der Verwaltung“, so Hölzlwimmer. Neutral müssen laut Gesetz auch die Gebäude und Räume sein, in denen gewählt wird. Das soll verhindern, dass Wahlberechtigte beeinflusst werden.

Knappes
Stimmergebnis im Rat

Neben Rathaus und Verwaltung seien laut Hölzlwimmer Schulen politisch neutrale Orte. „Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig“, schreibt das Gesetz für Erziehungs- und Unterrichtswesen vor.

Die Abstimmung im Stephanskirchener Gemeinderat spiegelte die beiden gegensätzlichen Positionen der Räte wider: Mit 10:8 Stimmen votierten sie schließlich gegen die Änderung des Sondernutzungsrechts. Die derzeitige Regelung bleibt somit bestehen.

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