Betrugsfall im Priental

von Redaktion

Verwalter prellt Eigentümer um 300.000 Euro und taucht unter

Aschau – Keine negativen Schlagzeilen, keine polizeilichen Brennpunkte – im Priental scheint die Welt noch in Ordnung. „Die Sicherheitslage ist gut, es gibt keine großen Probleme“, sagt Jürgen Thalmeier. Der Leiter der Polizeiinspektion Prien zeichnete in der Aschauer Bürgerversammlung ein insgesamt ruhiges Lagebild.

Und doch gibt es da diesen einen Fall: Ein Immobilienverwalter wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. 46 Jahre alt, wohnhaft im Landkreis Rosenheim. Er soll in 36 Fällen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften um viel Geld geprellt haben: insgesamt etwa 300.000 Euro.

36 Eigentümer-
gemeinschaften betroffen

2024 gingen die ersten Hinweise ein. Eine Eigentümergemeinschaft bemerkte plötzlich, dass ihre über Jahre angesparte Rücklage geschrumpft war. „Das hat sich natürlich schnell herumgesprochen“, berichtet der Priener Polizeichef Jürgen Thalmeier.

Was zunächst wie ein Einzelfall wirkte, endete mit 36 Anzeigen. Betroffen waren vor allem Wohnungseigentümer in Aschau und Sachrang. Über Nacht war aber nicht nur das Geld weg, sondern auch der Verwalter. „Er ist untergetaucht“, bestätigt Thalmeier. Die Polizei gibt keine Details zum Tatverdächtigen preis.

Im Dorf scheint man aber zu wissen, um wen es geht. Ein Sachranger soll es sein, heißt es.

Die Familie sei bodenständig und allen bestens bekannt. Die Hausverwaltung habe er vom Vater übernommen. Ein vertrautes Gesicht also – und gerade das macht den Fall für viele so unfassbar.

Seit einem Jahr fehlt von dem 46-Jährigen jede Spur. Die Polizei hat alle Geschädigten vernommen. Der Verdacht auf Untreue in 36 Fällen hat sich erhärtet. „Aufgrund unserer Ermittlungen ist nicht auszuschließen, dass sich der Tatverdächtige dem Strafverfahren entziehen will“, erläutert Thalmeier. Im August 2025 habe der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl erlassen.

„Die Rechtslage hinsichtlich der Auslieferung aus dem Ausland nach Deutschland ist sehr komplex und kann von Land zu Land verschieden sein“, erläutert Stefan Tillmann, Pressesprecher des Amtsgerichts Rosenheim.

Die Dauer eines solchen Verfahrens hänge vom ausliefernden Land, der Rechtslage und auch den Umständen des Einzelfalls ab. Das konkrete Verfahren befindet sich nach Informationen des Amtsgerichts noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens. Grundsätzlich richte sich der Strafrahmen bei Untreue nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches. Dieser sehe über die Verweisungen in Absatz 2 besonders schwere Fälle vor, bei denen ein erhöhter Strafrahmen zur Anwendung kommen könne.

„Die konkrete Straferwartung ist von den Umständen des Einzelfalls, den Taten und der Persönlichkeit des Täters abhängig“, erklärt Tillmann. All diese Umstände müssten abschließend vom zuständigen Strafgericht bewertet werden.

Straftaten im Jahr 2025

Artikel 1 von 11