Vorstellung der Wahlkandidaten
Zu den Porträts der Bürgermeisterkandidaten (im Lokalteil):
Zuerst zum Allgemeinen: Wählbarkeit für das Amt der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters: Der Bewerber muss Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindesten