Zu den Porträts der Bürgermeisterkandidaten (im Lokalteil):
Zuerst zum Allgemeinen: Wählbarkeit für das Amt der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters: Der Bewerber muss Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung haben, die nicht Hauptwohnung sein muss. Siehe Art. 1 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 entsprechend. Weitere Qualifikationen werden nicht genannt. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Die Zeiten haben sich geändert: Meiner Meinung nach sollte ein Bewerber folgende Qualifikationen haben: visionäres, strategisches Denken, juristische Kenntnisse (vor allem Kommunal- und Verwaltungsrecht, öffentliches Recht, Gemeindeordnung), Management-Fähigkeiten (Planung, Ziele, Arbeitsorganisation, Personalführung). Volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Kenntnisse in der Finanzwirtschaft und im Haushalt. Erfahrung in der Infrastruktur und Verkehrspolitik. Umfangreiches Allgemeinwissen, Kenntnisse in der Bildungsstruktur und der Gesundheitspolitik. Kenntnisse im Sozialwesen. Vor allem Führungskompetenz, nachweisliche Erfahrung in Mitarbeiterführung und Personalstruktur. Warum wird nicht nach qualifizierten Fachkräften gesucht? Noch eine Anmerkung: Einzig Herr Stettner hat die Problematik des unglücklichen Projekts Brunnerhaus- und Reismühle sowie der Arztpraxis erkannt. Auf die interessanten Wahlwerbungen möchte ich nicht näher eingehen. Ich würde mir wünschen, dass sich die Halfinger Bürger kompetent entscheiden!
Eva Maria Entfellner
Halfing