Östlicher Landkreis – Ein pensionierter Kfz-Meister erfuhr das gleiche Schicksal wie so viele Vermieter vor ihm. Die Mieter des Hauses mit Seeblick blieben nicht nur die Miete schuldig, sondern hinterließen auch ein völlig renovierungsbedürftiges Anwesen. Darüber hinaus ließen sie eine Vielzahl von Tieren zurück, zumeist exotische Fische in Aquarien, aber auch Schlangen in Terrarien und sogar einen Waran (eine Großechse).
Im Rahmen einer Zwangsräumung erklärte er sich gegenüber dem Veterinäramt bereit, für die Tiere zu sorgen, bis diese eine Woche später von einem Bevollmächtigten abgeholt werden sollten. Angesichts der auf ihn zukommenden Kosten beschloss der 73-Jährige, weitere Unkosten zu sparen, und stellte kurzerhand die Stromzufuhr der allermeisten Aquarien ab.
Damit bekamen die Fische weder Futter noch Licht oder Sauerstoff. Dazu fielen auch alle Filter aus. Mit dem Ergebnis, dass laut dem vom Amtsgericht Rosenheim erlassenen Strafbefehl 55 Fische „ohne vernünftigen Grund getötet wurden“. Dies stellt einen Verstoß gegen das Verbot der Tötung gemäß Paragraf 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes dar. Dies kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Gegen den Strafbefehl, der auf 60 Tagessätze lautete, legte der Rentner Einspruch ein. Angesichts der anstehenden Kosten und Ausfälle an Mietzahlungen, deren Einbringung ohnehin in den Sternen stand, empfand er die zusätzliche Bestrafung als unangemessen. Darüber hinaus war er der Meinung, dass weit weniger Tiere durch seine „Sparmaßnahme“ umgekommen seien.
Schwanken zwischen
Verständnis und Strafe
In einem Rechtsgespräch gestand der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu, dass er bei einem Geständnis bereit sei, die Anzahl der Tagessätze zu reduzieren. Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Denise Peter, beschränkte daraufhin den Einspruch auf die Rechtsfolgen. Dies bedeutete gewissermaßen ein Geständnis, wobei lediglich gegen das Strafmaß Einspruch eingelegt wird.
Die sachverständige Zeugin des Veterinäramtes bestätigte, dass die Anzahl der toten Fische nicht genau zu beziffern sei. Insgesamt könne sie lediglich etwa 20 tote Tiere bestätigen. Der Staatsanwalt erkannte an, dass weniger Tiere Schaden erlitten hatten, und befand auch den Gesamtschaden, den der Angeklagte erlitt, als erheblich. Dennoch gehe es nicht an, dass so viele Tiere leiden müssten. Er reduzierte in seinem Schlussvortrag den Strafantrag auf 30 Tagessätze zu je 60 Euro, gleich 1.800 Euro.
Die Verteidigerin stimmte zwar der Tagessatzanzahl zu, nicht aber der Tagessatzhöhe. 40 Euro seien durchaus ausreichend.
Richterin Julia Haager zeigte wohl Verständnis für den Verlust und den Unmut des Vermieters. „Aber die Tiere können dabei wirklich nichts dafür“. So entsprach sie dem Antrag der Verteidigung mit einer Gesamtgeldstrafe von 1.200 Euro. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Theo Auer