Ramerberg – Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen Manfred Reithmeier wegen des Verdachts der Verletzung des Steuergeheimnisses nach Paragraf 355 Strafgesetzbuch. Er soll in Gemeinderatssitzungen Gewerbesteuerdaten Ramerberger Betriebe offengelegt haben.
Über die Münchner Kanzlei Labbé lässt Reithmeier nun den Sachverhalt aus seiner Sicht schildern. Demnach habe er nicht eigenmächtig gehandelt, sondern auf einen förmlichen Antrag der Fraktion „Ramerberger Liste“ reagiert. Diese habe Einsicht in eine Übersicht des Gewerbesteueraufkommens beantragt, um die gewerbliche Struktur der Gemeinde einschätzen zu können. Hintergrund sei die Absicht, weitere Gewerbebetriebe anzusiedeln und neue Gewerbeflächen auszuweisen. Hierzu würden Verwaltungsvorgänge und öffentlich bekannte Initiativen zur Förderung beziehungsweise Ansprache neuer Unternehmen existieren. Die Thematisierung der Gewerbesteuereinnahmen habe damit der Vorbereitung kommunaler Entscheidungen und der Beurteilung, auf welcher Tatsachengrundlage weitere Beschlüsse gefasst werden könnten, gedient.
Reithmeier habe das Vorgehen vorab mit dem Leiter der Geschäftsstelle, Maximilian Brockhoff, sowie mit der Finanzverwaltung der Gemeinde Rott am Inn abgestimmt. Beide Stellen hätten die Einsichtnahme in nichtöffentlicher Sitzung für zulässig befunden. Die Gewerbesteuerübersicht sei den Gemeinderatsmitgliedern ausschließlich kurzzeitig zur Einsicht vorgelegt worden – ohne Verteilung, ohne Versand und ohne Möglichkeit zur Mitnahme oder fotografischen Dokumentation. Dies sei den Ratsmitgliedern ausdrücklich mitgeteilt worden.
Sein Anwalt Sebastian Heidorn argumentiert zudem, eine Strafbarkeit nach Paragraf 355 Strafgesetzbuch liege nicht vor. Der Tatbestand setze vorsätzliches Handeln voraus. Reithmeier habe jedoch im Einklang mit den zuständigen Verwaltungsstellen gehandelt. Darüber hinaus sei die Einsichtgewährung nach der Abgabenordnung gerechtfertigt gewesen, da ein zwingendes öffentliches Interesse bestanden habe – nämlich das Überwachungsrecht des Gemeinderats über die Gemeindeverwaltung.
Reithmeier führt sein Amt als Bürgermeister in Ramerberg ehrenamtlich aus. Er kandidiert bei der Kommunalwahl am 8. März erneut.
Die Kanzlei kritisiert zudem die Berichterstattung und beanstandet, die Redaktion habe die Stellungnahme des Bürgermeisters nicht ausreichend abgewartet. Die Redaktion hatte Reithmeier vor der Veröffentlichung sowohl schriftlich als auch telefonisch um eine Stellungnahme gebeten. Der Bürgermeister hatte nach eigener Darstellung im Telefonat am 3. März darum gebeten, die Anfrage an die gemeindliche E-Mail-Adresse zu senden, und auf Terminengpässe am 4. und 5. März hingewiesen. Eine inhaltliche Stellungnahme lag bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Traunstein ist noch nicht abgeschlossen.
Heike Duczek