Einhellige Zustimmung trotz Denkmalschutz

von Redaktion

Gemeinderat Pittenhart genehmigt Anbau beim Anwesen Eschenau 10 – Gemeinderatsmitglied Hans Babinger kritisiert Auflagen

Pittenhart – Beim Anwesen Eschenau 10 ist ein Anbau an das bestehende denkmalgeschützte Wohnhaus sowie die Errichtung einer Garage mit Geräteraum vorgesehen. Bereits im Jahr 2023 wurde ein Antrag auf Vorbescheid mit einer vergleichbaren Planung eingereicht, der vom Gemeinderat positiv beurteilt wurde. In Abstimmung mit dem Landratsamt wurde dem Antragsteller empfohlen, direkt einen Bauantrag einzureichen. Die vorgelegte Planung sieht die Errichtung eines Anbaus mit den Abmessungen zehn mal 12,40 Meter vor. Die seitliche Wandhöhe orientiert sich am Bestand. Des Weiteren ist die Errichtung einer Garage mit Geräteraum in einer Größe von 8,50 mal 6,50 Meter und einer seitlichen Wandhöhe von 3,50 Meter geplant. Das unmittelbar vor dem Gebäude stehende Buswartehäuschen soll in Richtung Osten versetzt werden. Die Umsetzung wird der gemeindliche Bauhof vornehmen und eine entsprechende Information geht an die betroffenen Busunternehmen.

Das Vorhaben weicht in vier Punkten von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung ab. Hinsichtlich des Dachüberstandes auf der Westseite hat der Antragsteller bereits Rückmeldung vom Landratsamt Traunstein erhalten. Die Kreisbaumeisterin bittet um Anpassung des Dachüberstandes an der westlichen Gebäudeseite. Dieser orientiere sich an der historischen Bauweise und könnte mit einer Länge von maximal Meter ausgeführt werden, wodurch sich eine gleichmäßigere Bewitterung der Holzschalung ergeben würde. Des Weiteren ist eine Geländeveränderung mit einem maximalen Höhenunterschied von 1,40 Metern vorzusehen. Nach Angaben des Planfertigers solle die dafür benötigte Stützmauer möglichst gering ausgeführt und der verbleibende Höhenunterschied angeböscht werden. Im Bereich der geplanten Garage übernehme die Außenwand auf der Nordseite die Funktion einer Sicherungs- beziehungsweise Stützwand. Das angrenzende Gelände könne dadurch fließend angepasst werden.

Die Abstandsfläche auf der Nordseite des Bestandsgebäudes überschreitet die Straßenmitte der gemeindlichen Straße auf einer Länge von circa 2,20 Meter und entspricht somit nicht den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Das nördlich angrenzende Flurstück ist Eigentum des Antragstellers. Es ist vorgesehen, den nördlich des Bestandsgebäudes liegenden gemeindlichen Kiesweg, der nicht mehr benutzt wird, zu verlegen. Der bestehende private Kiesweg, westlich des Bestandsgebäudes, der aktuell allgemein genutzt wird und auf dem auch der Winterdienst durchgeführt wird, soll künftig als Gemeindestraße gewidmet werden. Die örtliche Situation werde dem Gremium dazu anhand des Katasterplans aufgezeigt.

Da die Ausführung oder Benutzung keine öffentlichen Belange beeinträchtige und die Erschließung des Bauvorhabens gesichert sei, bestehe gegen das Vorhaben, das im Außenbereich liege, kein Einwand.

Gemeinderatsmitglied Hans Babinger (FW) befürworte das Vorhaben, sehe aber das Thema Denkmalschutz bei diesem Vorhaben als etwas hinderlich an, gerade was die Raumhöhe im Neubaubereich betreffe. Gemeinderat Sepp Huber sehe das Vorhaben als sehr begrüßenswert an, dass die vorhandene Bausubstanz wieder genutzt und später auch bewohnt werde. Kritik werde an den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes im Allgemeinen ausgesprochen, welche eine Wieder- oder Weiternutzung von denkmalgeschützten Gebäuden teuer und zum Teil unwirtschaftlich machten.

Das Gremium hat dieser Baumaßnahme mit einem einheitlichen Beschluss zugestimmt.emk

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