Keine Neuverschuldung

von Redaktion

Gemeinderat Pittenhart beschließt Finanzplan und Haushaltssatzung einstimmig

Pittenhart – Bereits in einer Sitzung des Gemeinderates im Februar wurde der Haushaltsplan in der ersten Lesung behandelt. Die Gemeinderäte waren daraufhin aufgerufen, etwaige Änderungen beziehungsweise Ansatzbedürfnisse binnen zwei Wochen dem Kämmerer mitzuteilen. Kleinere Änderungen und Anpassungen haben sich daraus ergeben, wie Kämmerer Christian Pis nun erläuterte. Die finale Fassung des Finanzplans für die Jahre 2026 bis 2029 liegt nun vor.

Gesamthaushalt beträgt 10.531.300 Euro

Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2026 im Verwaltungshaushalt auf 4.403.900 Euro und im Vermögenshaushalt auf 6.127.400 Euro. Der Gesamthaushalt beträgt somit 10.531.300 Euro. Für den Zeitraum bis 2029 beläuft sich die Gesamtsumme im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf knapp 30.400.000 Euro.

Kämmerer Christian Pis erläuterte, dass in allen Jahren, 2026 bis 2029, die erforderliche Zuführung zum Vermögenshaushalt gewährleistet sei. Für das Jahr 2026 ist geplant, aus den Rücklagen einen Betrag von etwas über 2.500.000 Euro zu entnehmen und für 2027 nochmals etwas über 700.000 Euro. Vorbehaltlich der Jahresrechnung wurde der Rücklagenstand zum 31. Dezember auf 3.281.790 Euro geschätzt. Der Stand der Soll-Rücklagen wird für Ende 2026 mit 763.290 Euro und für Ende 2027 mit 60.890 Euro beziffert. Laut vorbehaltlicher Jahresrechnung würde der Schuldenstand im Jahr 2026 43.226 Euro betragen und im Jahr 2027 noch 21.582 Euro. Im Jahr 2028 wäre die Gemeinde Pittenhart voraussichtlich wieder schuldenfrei. Umgerechnet auf die aktuell 1.912 Einwohner würde dies im Jahr 2026 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 22,60 Euro bedeuten, die im Jahr 2027 auf 11,28 Euro sinkt.

Wie Bürgermeister Sepp Reithmeier anmerkt, sei damit ein solider Finanzplan aufgestellt und trotz der vielen Maßnahmen keine Neuverschuldung erforderlich. Das Gremium hat dem Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029 einstimmig zugestimmt und sich ebenfalls einstimmig für die gleichlautende Haushaltssatzung ausgesprochen.

Die Steuersätze, die Hebesätze für Grundsteuer A und B, werden in einer separaten Hebesatzung festgelegt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt bei 350 vom Hundert und der Höchstbetrag der Kassenkredite ist mit 500.000 Euro angesetzt. Im Vergleich zur Haushaltssatzung des vergangenen Jahres ändert sich naturgemäß das Haushaltsvolumen. Kreditaufnahmen sind planmäßig nicht erforderlich, ebenso keine Verpflichtungsermächtigungen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll erhöht werden, um gegebenenfalls Liquiditätsengpässe ausgleichen zu können. Genehmigungspflichtige Bestandteile wären demnach nicht enthalten.

Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 22,60 Euro

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum Donnerstag, 1. Januar, in Kraft.

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