Albernheit endet vor Gericht

von Redaktion

Weil er aus Ärger nach einem Streit ein Nacktvideo seines Freundes auf Snapchat veröffentlichte, musste sich ein 19-Jähriger aus Brannenburg vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim verantworten. Das Gericht verurteilte ihn zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu verpflichtenden Beratungsgesprächen.

Rosenheim – Was als ausgelassene Albernheit unter Freunden begann, wurde Monate später ein Fall für das Jugendschöffengericht Rosenheim. Weil er aus Ärger ein peinliches Video eines früheren Freundes in einer Snapchat-Gruppe veröffentlichte, musste sich ein 19-Jähriger aus Brannenburg dort verantworten. Genauer gesagt wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, da er ein Nacktvideo eines Freundes ohne dessen Einwilligung verbreitet hatte.

Nach den Feststellungen der Anklage war der damals 18-Jährige im Herbst 2024 mit zwei Freunden zu einer Automesse nach Köln gereist. In ihrem Hotelzimmer alberten die jungen Männer herum. Dabei riss ein damals 19-jähriger Freund aus Raubling aus Spaß seinen Bademantel auf und sprang nackt auf dem Bett umher. Der Angeklagte filmte die Szene mit seinem Handy.

Angeklagter zeigt
Reue im Gerichtssaal

„Das Video war reiner Blödsinn“, erklärte der 19-Jährige vor Gericht und räumte den Tatvorwurf umfassend ein. Danach sei die Aufnahme nie wieder Thema gewesen und er habe ihre Existenz praktisch vergessen. Erst Monate später kam es auf einem Volksfest zum Streit zwischen den beiden Freunden. Den genauen Anlass wollte der Angeklagte nicht nennen. Aus Ärger stellte er das Video in eine Snapchat-Gruppe mit einer unbekannten Zahl von Mitgliedern – ohne Einwilligung des Betroffenen. „Ich war sauer auf ihn“, räumte der Angeklagte ein.

Nur wenige Minuten später habe er das Video wieder gelöscht. „Eigentlich war er mein Freund, und sowas macht man nicht. Es war blöd und dumm“, sagte der Angeklagte reumütig. Bereits vor dem Prozess hatte er aus eigenem Antrieb ein Beratungsgespräch bei der Medien-Suchtprävention „Neon“ wahrgenommen.

Der heute 20-jährige Geschädigte bestätigte den Vorfall. „Ich habe nach dem Duschen nur einen Bademantel getragen und ihn aus Jux aufgerissen und auf dem Bett getanzt“, berichtete er. Später habe er seinen Freund gebeten, das Video zu löschen und sich darauf verlassen, dass der das gemacht habe. Auf dem Volksfest sei es dann wegen einer Frau zum Streit gekommen. Freunde hätten ihn anschließend auf das Video angesprochen.

Selbst gesehen habe er es nicht, da ihn der Angeklagte kurz zuvor aus der Gruppe entfernt hatte. „Das Video war mir peinlich, aber es hat keine großen Auswirkungen auf mein Privatleben gehabt“, sagte der Raublinger. Sichtbar belastete ihn jedoch, dass die Freundschaft aus Kindertagen an dem Vorfall zerbrochen war. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm er im Gerichtssaal bereitwillig an.

Die Jugendgerichtshilfe sprach von einer jugendtypischen Tat. Schädliche Neigungen seien nicht erkennbar. Staatsanwältin Sabine Krotky beantragte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zwar habe der Angeklagte Einsicht gezeigt, dennoch handle es sich nicht um eine Bagatelle: „Sie haben aus der Emotion heraus ein Video auf Reisen geschickt, bei dem man nie herausfinden wird, in welchen Bereichen es viral gegangen ist.“

Gemeinnützige Arbeit und
Medien-Suchtberatung

Das Jugendschöffengericht folgte im Grundsatz dem Antrag der Staatsanwaltschaft, reduzierte das Strafmaß jedoch auf 40 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie verpflichtende Beratungsgespräche bei der Medien-Suchtprävention. „Drei Freunde blödeln im Hotelzimmer, einer hüpft nackt übers Bett – und danach redet keiner mehr darüber“, sagte Richter Marco Bühl in seiner Urteilsbegründung. Erst ein halbes Jahr später habe ein Streit um ein Mädchen den Angeklagten zu einer Kurzschlussreaktion verleitet. „Er hat aber auch schnell gemerkt, dass er einen Fehler gemacht hat.“ Es lägen keine Erziehungsmängel vor, die Arbeitsauflage sei als spürbare Ahndung jedoch sinnvoll, so der Richter. Das Urteil wurde von allen Prozessbeteiligten angenommen.

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