Müssen Anwohner bis zu einer Million zahlen?

von Redaktion

Provisorium oder Ausbau? In Bad Endorf wird seit Jahren über die Moorbadstraße gestritten. Die Antwort auf diese Frage entscheidet, wer rund eine Million Euro zahlen muss: die Anwohner oder die Gemeinde. Nun könnte der Fall sogar vor Gericht enden.

Bad Endorf – Der Streit um die Moorbadstraße geht weit in die Bad Endorfer Historie zurück. Seit dem Jahr 1961 wird oberhalb des namensgebenden Moorbades gebaut. Über die Jahre entstanden dort immer mehr Ein- und Mehrfamilienhäuser. Das Problem: Der Zugang, speziell zu den höher gelegenen Wohnungen, ist in einem sehr schlechten Zustand. Nur teilweise wurde geteert, es gibt viele Schlaglöcher oder sogar nur noch Kies.

Endorfer sollen 90 Prozent
der Kosten tragen

Nun möchte die Gemeinde den kompletten Abschnitt „neu erschließen“ lassen und die zu erwartenden Kosten von rund einer Million Euro zu rund 90 Prozent auf die Anwohner umlegen. „Das ist ein Skandal“, sagt Anton Bippus. Der Bad Endorfer wohnt schon seit geraumer Zeit in der Moorbadstraße und kennt die Historie des umstrittenen Abschnitts. „Die Gemeinde will uns weismachen, dass die gesamte Straße seit über 60 Jahren nur ein Provisorium war und nie vollständig ausgebaut wurde, obwohl seither ein ganzer Ortsteil entstanden ist“, macht der Endorfer deutlich.

Warum diese Frage so entscheidend ist, zeigt ein Blick auf die aktuelle Gesetzgebung. Denn seit dem Jahr 2018 dürfen nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz keine Beiträge mehr für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen oder beschränkt-öffentlichen Wegen von der Gemeinde erhoben werden. Bedeutet konkret: Wenn die Moorbadstraße zwischen 1960 und heute bereits offiziell gebaut wurde und „nur“ noch erneuert wird, müssten die Anwohner nichts bezahlen. Handelt es sich dort bisher nur ein Provisorium, werden die Endorfer beteiligt.

„Es ist eine komplizierte Geschichte und ich kann die Anwohner verstehen“, bestätigt Bürgermeister Alois Loferer auf OVB-Nachfrage. Da die Diskussion um die Moorbadstraße schon so lange läuft, wurde das Thema nicht nur vor Jahren in der Verwaltung, sondern auch häufiger im Gemeinderat diskutiert. Außerdem wohnen in der Moorbadstraße mittlerweile einige Endorfer, die mit der vermeintlichen Erschließung vor einigen Jahrzehnten gar nichts mehr zu tun haben.

Dass diese dann nicht begeistert sind, wenn sie so viele Jahre später an der Infrastruktur beteiligt werden sollen, kann Loferer nachvollziehen. Allerdings wurden laut den Gemeindeunterlagen die Bewohner an der Moorbadstraße in all den Jahren nie an Erschließungskosten beteiligt. Auch nicht, als beispielsweise in den 1970er-Jahren die angrenzende Weinbergstraße erschlossen wurde. Deswegen habe man sich in der Gemeinde „ausführlich und umfassend“ rechtlich beraten lassen. Das Ergebnis: „Der Standpunkt, auch im Marktgemeinderat, ist, dass der Abschnitt neu erschlossen wird“, sagt Loferer. Dementsprechend würden die Anwohner beteiligt werden, sobald die Arbeiten abgeschlossen und die Kosten dafür ersichtlich sind. Für Bippus ist das allerdings keine Option. Er hat daher zusammen mit circa 25 Familien die Interessengemeinschaft Moorbadstraße gegründet und ein Treffen mit einem Rechtsanwalt organisiert. „Sobald wir beteiligt werden sollten, werden wir dagegen Klage einreichen“, kündigt er an.

Aiwanger kündigt
Änderung an

Aufgrund ähnlicher Fälle wie in Endorf hat die Diskussion bereits die bayerische Staatsregierung erreicht. So kündigte der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger im März 2026 an, „Klarheit“ schaffen zu wollen. „Wer seit 25 Jahren an einer Straße wohnt, darf nicht plötzlich mit Forderungen in fünfstelliger Höhe konfrontiert werden“, sagt Aiwanger. Demnach möchte er sich in den kommenden Wochen mit dem CSU-Koalitionspartner zusammensetzen, um eine gemeinsame Regelung zu finden. Laut Aiwanger soll die Frist einer Beteiligung mit dem Zeitpunkt beginnen, zu dem eine Straße ihre „Erschließungsvoraussetzungen“ erfüllt. „Also dann, wenn sie Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks ist“, stellt Aiwanger klar.

Für Bippus und die Interessengemeinschaft ist das eine klare Hoffnung, dass sie sich nicht bis zu 90 Prozent an den „dringend notwendigen“ Arbeiten in der Moorbadstraße beteiligen müssen.

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