Tattenhausen – Es war kein großer Akt: Die Schäden am Trinkwasserbrunnen in Tattenhausen sind behoben. Am Donnerstag, 19. März, waren sie vom Wassermeister des Wasserbeschaffungsverbandes Tattenhausen entdeckt worden, tags darauf schon repariert. Der Verband versorgt über 250 Anschlüsse Privatwohnungen, Unternehmen und Bauernhöfe im ehemaligen Gemeindegebiet Tattenhausen mit Trinkwasser.
Am Montag, 23. März, soll eine Probe des Trinkwassers entnommen werden. Etwa Mitte der kommenden Woche rechnet der Verband mit den Laborbefunden und hofft, dass die Ergebnisse positiv sein werden, und die Abkochverfügung wieder aufgehoben werden kann.
Am 19. März waren Schäden am Lüftungsgitter des Gebäudes bemerkt worden. Vermutlich ein „Dumme-Jungen-Streich“ oder das Werk unbedachter „Pubertierender“, mutmaßt der Verband. Das Gitter soll einen Luftstrom im Trinkwasserbrunnen gewährleisten und gleichzeitig vor äußeren Einflüssen schützen. Wie der Wasserbeschaffungsverband auf OVB-Anfrage informierte, sei die Abkochverfügung eine reine Vorsichtsmaßnahme, weil eine Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsbereich nicht ausgeschlossen werden könne.
Ein kleiner Schaden mit großer Wirkung: Im Versorgungsbereich müssen etwa 2.000 Personen ihr Trinkwasser abkochen. Davon betroffen sind der Ortskern von Tattenhausen sowie Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden (Übergabeschacht), Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl.
Trinkwasserbrunnen gehören zur kritischen Infrastruktur. Um Nachahmer nicht zu ermutigen, gibt das Gesundheitsamt keine weiteren Details zum Vorfall bekannt. Und das Polizeipräsidium Oberbayern empfiehlt: „Es ist grundsätzlich ratsam, mutwillige Zerstörungen von Einrichtungen zur Trinkwasserversorgung und bewusste Verunreinigung des Trinkwassers anzuzeigen.“ Der Wasserbeschaffungsverband Tattenhausen will darüber in der nächsten Vorstandssitzung beraten. Oberste Priorität habe jetzt die Versorgung der Bevölkerung mit einem einwandfreien Lebensmittel, hieß es auf OVB-Anfrage. Kathrin Gerlach