Debatte um Grundwasserschutz

von Redaktion

Söchtenauer Rat stimmt für Kiesabbau – Landratsamt entscheidet über Abbaugenehmigung

Söchtenau – Ein Antrag auf Kiesabbau im Bereich der Ortsteile Aschau und Lampersberg war Gegenstand der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Söchtenau. Im Antrag enthalten ist auch die Wiederverfüllung und Rekultivierung nach Beendigung des Abbaus. Der geplante Abbaubereich liegt circa 1,6 Kilometer außerhalb des aktuell rechtskräftigen Trinkwasserschutzgebietes. Von dem zum Schutzgebiet gehörenden Brunnen Rachelberg ist das Abbaugebiet rund 2,4 Kilometer entfernt. Auch von dem bereits planreifen Erweiterungsbereich des Trinkwasserschutzgebietes ist das Abbauvorhaben noch circa 420 Meter entfernt.

Damit wäre das geplante Vorhaben weder von der aktuellen noch von der überarbeiteten Schutzgebietsverordnung betroffen, obwohl es sich im amtlichen Trinkwassereinzugsgebiet im sogenannten „Loch“ des Brunnens Rachelsberg befindet. Bürgermeister Bernhard Summerer sagte zum Vorhaben, dass durch den Abbau die schützenden Grundwasserdeckschichten reduziert, die Filter- und Rückhaltefunktion des Untergrunds verringert und ein möglicher Stoffeintrag begünstigt wird.

Nach hydrogeologischen Berechnungen ist von einer Zeitspanne von rund 4,5 Jahren auszugehen, bis das Grundwasser vom Abbaubereich den Brunnen erreicht. Aus den vorgenannten Gründen sollte laut Bürgermeister Summerer und der Verwaltung darauf geachtet werden, dass keine grundwassergefährdenden Stoffe austreten dürfen. Zudem dürfen nach Beendigung des Abbaus keine ungeeigneten und belasteten Materialien in die Grube eingebracht werden. Allerdings gibt es auch Vorbehalte: Aus dem Gremium wurden zum Sachverhalt mehrfach Bedenken gegen das Vorhaben dahingehend geäußert, dass nicht absehbar ist, wie sich die Trinkwasserversorgung zukünftig darstellen wird. Später möglicherweise notwendige Erweiterungsbereiche eines Schutzbereiches könnten laut Meinung einiger Räte durch die Kiesgrube mit einer geschätzten Abbaudauer von rund zehn Jahren beeinträchtigt werden.

Auf die Frage nach der Zufahrt zum Abbaugebiet erklärte Summerer, dass diese nur über die Gemeindeverbindungsstraße Nummer 11, „Spöckthal Straße“ erfolgen darf. Eine Nutzungs- und Ausbauvereinbarung mit dem Bauwerber wurde von der Verwaltung bereits vorbereitet und soll als Auflage in den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes aufgenommen werden. In diesen sollen auch Anregungen des Gemeinderates hinsichtlich der Pflege des Schutzwalls sowie eine Zusicherung der Kostenübernahme für eine möglicherweise erforderliche Verlegung der Wasserleitung enthalten sein. Laut dem Bürgermeister unterliegt das Vorhaben der wasserrechtlichen Beurteilung und Genehmigung durch das Landratsamt Rosenheim. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Maßnahmen beziehungsweise Auflagen im Rahmen einer Abbaugenehmigung in einem Bescheid festgelegt werden. Ein gefordertes quantitatives und qualitatives Beweissicherungsprogramm soll zur Überwachung der Auflagen dienen. Nach Bewertung der Verwaltung und des Bürgermeisters kann aus Sicht der Wasserversorgung zugestimmt werden. Allerdings ist die Einhaltung der Vorschriften zum Grundwasserschutz sowie der vom Gemeinderat angeführten Auflagen in den Bescheid des Landratsamtes aufzunehmen.

Nach intensiven Beratungen erteilte das Gremium mit zehn zu fünf Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag. Das weitere Verfahren sowie eine Genehmigung des Abbaus obliegen nunmehr dem Landratsamt Rosenheim. Peter Böck

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