Kiefersfelden – Die Schaffung von eigenem Wohnraum, vor allem für junge Familien, stand im Fokus der jüngsten Sitzung des Kiefersfeldener Gemeinderates. Dabei wurde ein Beschluss über diesbezüglich gültige Richtlinien einstimmig gefasst.
Wer sich für eines der begehrten Grundstücke interessiert, muss sich darum bewerben. In dem zugrunde liegenden „Punktekatalog“ werden für gewisse, festgelegte Voraussetzungen Punkte vergeben, die dann bei einer Bewerbung um gemeindeeigene Grundstücke in ein Ranking einfließen. Je höher die Punktezahl ist (bis zu 145 Punkte), desto besser sind die Chancen auf eine vergünstigte Parzelle, die sich dann die Bewerber auch noch vorrangig aussuchen dürfen. Im Punktekatalog ist eine Vielzahl von Kriterien aufgeführt: So darf beispielsweise das Einkommen bei Paaren 110.000 Euro nicht übersteigen. Hinzu kommen die Kinderfreibeträge von 8000 Euro für jedes Kind. Dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Antragstellung errechnet.
Auch die Familienverhältnisse unterliegen einem Punktesystem und das wiederum dient als Grundlage für eine faire Vergabe der Grundstücke. So gibt es für jedes im Haushalt lebende Kind bis zu 20 Punkte. Auch eine mögliche Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad des Antragstellers oder eines zum Hausstand gehörenden Familienmitglieds finden punktemäßige Berücksichtigung.
Das Einkommen ist ein weiteres Kriterium dieser Punktvergabe. Paare und Familien mit geringerem Verdienst erhalten mehr Punkte als finanzstärkere Bewerber. Der Hauptwohnsitz in Kiefersfelden ist wichtig für die Punktevergabe. Wenn der Hauptberuf des Bewerbers in Kiefersfelden ist, gibt es weiteren Bonus. Letztlich punktet auch der, der ein ehrenamtliches Engagement oder eine aktive Tätigkeit bei sogenannten Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, BRK oder Bergrettung nachweisen kann.
Bis zu 145 Punkte können Bewerber insgesamt erreichen und das spielt bei der Vergabe eine nichtunerhebliche Rolle. Auch der Kaufpreis spielt eine wichtige Rolle: Dieser reduziert sich beispielsweise bei Paaren mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 70.000 Euro um 50 Prozent. Liegt das Einkommen dagegen bei 110.000 Euro, beträgt die Minderung nur noch 35 Prozent.
Weitere Vergaberichtlinien ergänzen den Beschluss, wie zum Beispiel die Verpflichtung des glücklichen Käufers, das Grundstück innerhalb von fünf Jahren zu bebauen und es mindestens 15 Jahre selbst zu bewohnen.
Bürgermeister Hajo Gruber (UW) brachte es vor der Beschlussfassung auf den Punkt, als er von einer „Grundlage für die Schaffung von Wohnraum auch für ärmere Familien“ und „einem richtungsweisenden Beschluss für die Zukunft“ sprach. hko