Sechs Dörfer sammeln ihre Ferienkinder

von Redaktion

Interkommunale Zusammenarbeit zur Schulkindbetreuung in der schulfreien Zeit

Söchtenau – Der anstehende Rechtsanspruch zur Schulkindbetreuung war Gegenstand der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird in Bayern schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Schulkinder von der ersten bis zum Beginn der fünften Klasse eingeführt. Dieser Anspruch gilt an allen Werktagen für bis zu acht Stunden und erfasst grundsätzlich auch die Ferien, in denen die Einrichtung allerdings an 20 Tagen im Jahr geschlossen bleiben darf.

Gute Lösung für
die Schulferien gesucht

In Söchtenau läuft die reguläre Betreuung bereits jetzt schon über eine verlängerte Mittagsbetreuung durch die Awo Rosenheim-Miesbach. Die Bürgermeister der Gemeinden Halfing, Amerang, Eiselfing, Schonstett, Vogtareuth und Söchtenau suchten jetzt nach einer gemeinsamen Lösung für die Betreuung in den Ferien. Nach entsprechenden Vorabklärungen wird vorgeschlagen, dass die Ferienbetreuung ebenfalls durch die Awo erfolgen soll.

Ein entsprechendes Konzept hierzu liegt dem Gremium bereits vor. Dieses sieht unter anderem vor, dass die bisherigen schulischen Angebote auf fünf Wochentage bis 16 Uhr ausgeweitet werden. Auch die Abdeckung des Anspruchs während der Ferien wird gewährleistet.

Ein wesentlicher Gedanke des Konzeptes wäre, dass sich die beteiligten Gemeinden zusammenschließen und ein gemeinsames Angebot für die Ferienzeit geschaffen wird. Dadurch wäre die Erfüllung des Rechtsanspruchs trotz kleiner Einrichtungen möglich. Die durch wechselnde Standorte entstehenden Bring- und Holfahrten für die Eltern sind durch die aktuelle Rechtssprechung bis zu einer Entfernung von circa 30 Kilometern zumutbar. Im Weiteren sieht das Konzept vor, dass die Eltern im Voraus eine Betreuung von wahlweise einer bis zehn Wochen buchen. Die Anmeldung der Nutzung des Anspruches muss bis zum 30. April eines Jahres erfolgen.

Bürgermeister Bernhard Summerer erläuterte ergänzend, dass sich das jährliche Defizit je Mitgliedsgemeinde auf ein Sechstel der Kosten belaufen soll. Bei einer geschätzten Belegung von 24 Kindern im gesamten Einzugsbereich würde sich nach entsprechenden Hochrechnungen für Söchtenau ein jährliches Defizit in Höhe von circa 3.800 Euro ergeben. Dieser Betrag könnte sich aber ändern, je nachdem wie stark die Söchtenauer Kinder im Verhältnis zu den anderen Gemeinden die Ferienbetreuung besuchen.

Alleine wird es
deutlich teurer

Summerer und die Verwaltung empfahlen den Räten, einer Ferienbetreuung durch die Awo zuzustimmen, da eine alleinige Lösung wesentlich teurer für die Gemeinde wäre. Nach eingehenden Beratungen stimmte das Gremium mit 15:0 Stimmen der Ferienbetreuung durch die Awo und der vorgestellten Defizitübernahme zu.

Artikel 1 von 11