Pittenhart – Im Zeichen neuer Vorhaben in der Landwirtschaft stand die jüngste Sitzung des Gemeinderates.
Auf einem Grundstück in Hinzig ist die Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle geplant. Hierbei hat der Antragsteller einen Bauantrag beim Landratsamt eingereicht. Der geplante Anbau ist mit einer Größe von etwa zwölf auf 8,50 Metern vorgesehen, die seitliche Wandhöhe orientiert sich dabei an der Höhe des bestehenden Gebäudes. Die bestehende Halle wurde ursprünglich verfahrensfrei errichtet.
Laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) sind freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen verfahrensfrei, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, eine Brutto-Grundfläche von höchstens 100 Quadratmetern sowie eine überdachte Fläche von maximal 140 Quadratmetern aufweisen und ausschließlich zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind.
Genehmigung nötig,
weil Gebäude zu groß
Für die geplante Erweiterung ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich, da die Gebäudemaße überschritten werden. Grundsätzlich ist im Außenbereich eine Bebauung zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist, es dem landwirtschaftlichen Zweck dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Sebastian Stöcklhuber sieht den Bauernhof in Hinzing als wachsenden Betrieb, der aus allen Nähten platzt. Für ihn ist der Erweiterungsbau unerlässlich. Dem pflichtet Georg Schartner bei und erklärt, dass für den Betrieb ohnehin die Privilegierung vorliegt. Das Gremium hat sich einstimmig für das Vorhaben ausgesprochen, jedoch muss der Antragsteller eine Bedarfsbegründung vorlegen.
Dem Bauamt der Gemeinde wurde auch ein Antrag auf Vorbescheid für den Anbau an den bestehenden Pferdestall sowie die Errichtung eines zweiten Reitplatzes beim Anwesen in Rachertsfelden vorgelegt. Nach Angaben der Antragstellerin wird auf dem Anwesen eine Nebenerwerbslandwirtschaft betrieben. Diese soll durch eine Erweiterung der bestehenden Anlage sowie durch den Aufbau einer Pferdezucht mit dem Schwerpunkt auf Deutsches Reitpony künftig weiter ausgebaut werden. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und es ist vom Landratsamt zu klären, ob eine Privilegierung vorliegt oder es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.
Geplant ist ein Anbau an den bestehenden Pferdestall mit einer Größe von etwa sieben auf 10,50 Metern. Die seitliche Wandhöhe soll sich dabei an der Höhe des bestehenden Stallgebäudes orientieren. Durch den Anbau sollen zwei zusätzliche Pferdeboxen geschaffen werden.
Reitplatz an der Straße
macht Bauchschmerzen
Darüber hinaus ist im Südwesten des Anwesens die Errichtung eines Reitplatzes mit einer Größe von etwa 23 auf 38 Metern vorgesehen. Als Alternative wurde von der Antragstellerin ein Reitplatz auf der Flur-Nr. 2132/4 angeführt, was jedoch eine Überquerung der Straße erforderlich machte und zu zusätzlichen Risiken führen kann.
Die Nähe des geplanten Reitplatzes zur Kreisstraße erschien Stöcklhuber als bedenklich. Schartner sieht positiv, dass der Hof wieder bewirtschaftet wird und Leben in den Hof kommt.
Der Erweiterung des Pferdestalls wurde einmütig zugestimmt. Geteilter Meinung war das Gremium bei der Errichtung eines zweiten Reitplatzes: Dem werde nur bei ausreichend Abstand zur Straße zugestimmt.