Diverse Bauwünsche in Söchtenau

von Redaktion

Söchtenau – Jährlich wiederkehrend ist das Frühjahr die Zeit der Bauvorhaben und -planungen. So beschäftigten unlängst auch mehrere Bauanträge den Söchtenauer Gemeinderat. Ein Bauwerber möchte am Wiesenweg ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und überdachten Stellplätzen errichten. Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich als Innenbereich zu bewerten. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Dies beinhaltet sowohl die Straßenanbindung auch die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Für das Vorhaben wurde bereits im November 2025 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Dieser wurde vom Landratsamt wegen einer deutlichen Überschreitung der Traufhöhe abgelehnt. Im vorliegenden Bauantrag wurde dies geändert und die angepasste Traufhöhe beträgt nunmehr 6,50 Meter bei einer Firsthöhe von 8,90 Meter. Somit sind die Voraussetzungen für eine Bebauung im Innenbereich nach Paragraf 34 Absatz 1 des Baugesetzbuches gegeben, da sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Mit dem Hinweis, dass der Hochwasserschutz zu beachten ist, erteilte der Gemeinderat mit 15:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. böp

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