Bei Gewerbegebiet Graben tun sich neue Gräben auf

von Redaktion

Gemeinde Halfing beschließt juristische Begleitung der Bauleitplanung

Halfing – Beim geplanten „Gewerbegebiet Graben“ hat die Gemeinde erst einmal die Handbremse angezogen. Statt einen Satzungsbeschluss nach der fünften Änderung des Bebauungsplans auf den Weg zu bringen, hat der Gemeinderat vielmehr beschlossen, sich juristische Begleitung zu suchen. Damit folgte der Rat einer Empfehlung aus dem Rosenheimer Landratsamt, denn unmittelbar vor Ende der Auslegungsfrist (16. März) sei ein anwaltliches Schreiben mit Einwendungen im Gemeindeamt eingetroffen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erläuterte Bürgermeisterin Regina Braun, dass „die Verwaltung deshalb mit dem Landratsamt Rosenheim Kontakt aufgenommen hat“ und bezüglich des weiteren gemeindlichen Vorgehens nachgefragt habe. Das Landratsamt habe empfohlen „die Abwägungen der Stellungnahmen sowie den Billigungs- und Satzungsbeschluss erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter durchzuführen“. Dieser sei aber noch im Urlaub.

Neben der Empfehlung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, ging Regina Braun noch auf einen weiteren Rat ein: Der Gemeinderat soll per Beschluss die Vorsitzende ermächtigen, dass sie gegebenenfalls einen Rechtsbeistand mit der Angelegenheit beauftragen kann. Einstimmig gaben die Räte dafür grünes Licht. daa

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