Aschau – Im Zwangsvollstreckungstermin vom 12. März 2026 wurde der Sachranger Hof – bestehend aus fünf Flurstücken an der Dorfstraße 3 im Bergsteigerdorf – im Gesamtpaket zur öffentlichen Versteigerung angeboten. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger hatte den Verkehrswert des 3.688 Quadratmeter großen Grundstücks mit Bauruinen zuvor auf 589.000 Euro geschätzt. Vertreter der „meine Volksbank Raiffeisenbank“ machten jedoch bereits im Termin deutlich, dass das Grundstück nicht unter einem Preis von 789.000 Euro abgegeben werde. Zudem wurde eine Zuschlagsaussetzung beantragt.
Letztlich ging am 12. März nur ein Gebot in Höhe von 412.300 Euro ein – deutlich unter den Vorstellungen der VR-Bank. Unmittelbar nach dem Versteigerungstermin beantragte die Bank die einstweilige Einstellung des Verfahrens. „Das Gericht betreibt die Zwangsversteigerung im Interesse der Gläubigerin. Daher kann die Gläubigerin das Verfahren auch einseitig beenden oder unterbrechen“, informiert Stefan Tillmann, Sprecher des Amtsgerichts Rosenheim, auf OVB-Anfrage. Infolge des Antrags wurde der Zuschlag an den Meistbietenden aus der Versteigerung vom 12. März nicht erteilt.
Das Verfahren ist damit vorerst ausgesetzt. Die Volksbank hat jedoch bereits die Fortsetzung beantragt. Das Gericht ist dem nachgekommen. Ein neuer Versteigerungstermin wird voraussichtlich im Herbst festgelegt. Bis dahin besteht für die VR-Bank die Möglichkeit, das Grundstück auch außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens zu veräußern. Zudem können Gläubigerin und Schuldnerin – die D3. Invest GmbH & Co. KG Tegernsee – auch einvernehmlich eine Möglichkeit zum Verkauf des Grundstücks auf dem freien Markt finden.