Abschiebung: Erbitterter Kampf um Hoffnung

von Redaktion

Eine alleinerziehende Mutter (27) aus Bad Endorf soll Deutschland verlassen. Ein Arztbrief warnt jedoch vor Lebensgefahr in Nigeria aufgrund ihrer schweren Erkrankung. Es ist ein erbitterter Kampf um Hoffnung und die Zukunft zweier Kinder.

Bad Endorf/Bad Feilnbach – Es ist und bleibt eine nervenaufreibende Zeit – zwischen der Hoffnung, zu bleiben, und der großen Angst, gehen zu müssen. Seit mehr als einem halben Jahr stellt das Leben Happiness A. und ihre beiden sechs- und siebenjährigen Kinder auf eine harte Probe. Die 27-Jährige, eine alleinerziehende Mutter aus Bad Endorf, kam vor sieben Jahren als Flüchtling aus Nigeria nach Deutschland, zog zwei hier geborene Kinder groß und gilt in ihrem Umfeld als integriert.

Behörde erteilt keine
Aufenthaltserlaubnis

Dennoch steht seit Herbst 2025, wie berichtet, fest: Sie muss das Land verlassen. Was eigentlich bereits im November 2025 hätte geschehen sollen. Doch die Familie befindet sich in einem denkbar unguten Zustand und es gelang in den vergangenen Monaten immer wieder, eine Aufschiebung der Abschiebung zu erreichen. Doch wie lange kann das noch gut gehen?

In den vergangenen Jahren hatte die junge Frau, die mit ihren Kindern in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, stets eine Duldung erhalten, was keinem Aufenthaltstitel entspricht. Im Oktober jedoch, als sie erneut bei der Ausländerbehörde ihre Duldung verlängern lassen wollte, wurde der 27-Jährigen stattdessen eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ ausgehändigt mit der Aufforderung, den Schengenraum zu verlassen. Ihr und einem Helferkreis gelang es seitdem, die Ausreisefristen immer wieder zu verlängern. An der grundsätzlichen Entscheidung der Behörde änderte dies aber nichts. Das große Problem: „Ich kann mich nicht selbst versorgen, da ich an Sichelzellanämie leide“, sagte Happiness A. gegenüber dem OVB. In den vergangenen Jahren habe die junge Frau mehrmals die Intensivstation aufsuchen und Bluttransfusionen sowie andere lebensrettende medizinische Versorgung erhalten müssen, berichtete A. Durch ihre körperlichen Beeinträchtigungen sei die Betreuung der kleinen Kinder schon eine große Herausforderung. Diese benötigten zudem selbst besonderen Förderbedarf, bei ihrer Tochter ist etwa Autismus diagnostiziert. Nicht nur eine Pflegefamilie aus Bad Feilnbach, die in bestimmten Notfällen der Mutter auf die Kinder aufpasste, auch der Helferkreis Bad Endorf unterstützt die Familie seit Jahren und hoffte bis zuletzt, dass man eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“ erwirken könne. Denn ihren Angaben zufolge ist die Familie bestens integriert, eine Abschiebung nach Nigeria hätte für die chronisch kranke Mutter und die Kinder fatale Folgen.

Doch bislang sah es nicht danach aus, dass diese Sorgen die Behörden zum Umdenken bewegen. „Eine Duldung wird immer dann erteilt, wenn Betroffene bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Bundesrepublik Deutschland also schon längst verlassen haben müssten, ihrer Ausreiseverpflichtung aber nicht nachgekommen sind und die Abschiebung (Zwangsmaßnahme) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist“, hatte Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, zuletzt auf OVB-Anfrage erklärt. Dies könne verschiedene Gründe haben, etwa wenn eine vorhandene Reiseverbindung fehlt, noch anhängige Rechtsmittel oder Passlosigkeit. „Entfallen die tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Unmöglichkeit, darf auch keine Duldung mehr ausgestellt werden“, sagte die Behördensprecherin. Da es sich immer um Personen handelt, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen sind, erfolgt eine Überwachung der Unmöglichkeit der Abschiebung immer engmaschig. Heißt: Eine Duldung wird in der Regel für maximal drei Monate erteilt. Doch die kleine Familie hoffte weiterhin auf eine Aufenthaltserlaubnis. So bekam Happiness A. seitens der Ausländerbehörde im Dezember eine Art „To-do-Liste“, wonach sie etwa die medizinischen Dokumente und Pässe beschaffen und einen Gerichtsbeschluss zum alleinigen Sorgerecht erwirken sollte. „Alle diese Punkte sind jetzt erfüllt. Darauf stützt sich die Hoffnung“, erklärt Elisabeth Haus, Mitglied des Endorfer Helferkreises, gegenüber dem OVB. So sei es etwa ein harter Kampf gewesen, bis Happiness A. die nigerianischen Behörden zufriedenstellen und einen Pass erhalten konnte. Doch auch die jetzt erfolgte Identitätsklärung stellt für die Ausländerbehörde keine juristischen Abschiebehindernisse dar.

Eine weitere große Hoffnung fußt deshalb noch auf der medizinischen Beurteilung des behandelnden Arztes. Happiness‘ Gastroenterologe hat hierfür einen aktuellen Arztbrief verfasst, der von den Behörden derzeit geprüft wird. In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, weist der Mediziner auf die Schwere der Erkrankung hin und stellt infrage, ob eine entsprechende Behandlung in Nigeria gewährleistet werden könnte. Dabei spricht er von potenzieller Lebensgefahr und hält es deshalb aus medizinischer Sicht für unverantwortlich, die Patientin abzuschieben.

Facharzt meint:
„Sie würde sterben“

Für Elisabeth Haus vom Helferkreis deshalb eine eindeutige Angelegenheit. „Aus meiner Sicht sind die Chancen hoch, da aus dem Arztbrief ja hervorgeht, dass Happiness in Nigeria medizinisch nicht ausreichend versorgt werden würde und daher sterben werde“, erklärt sie.

Es sei zudem verfassungswidrig, „jemanden in den sicheren Tod zu schicken“. Für Happiness A. sei der aktuelle „Schwebezustand“ trotz aller Energie und Unterstützungen, physisch und psychisch sehr belastend. „Aber Happiness versucht, die Kinder immer davor abzuschirmen“, sagt Haus. Beide gingen demnach tapfer in die Schule. Ihr Sohn sei beim Rechnen sogar Klassenbester. Seine kleine Schwester werde zum neuen Schuljahr den Sprung in die Förderschule nach Prien schaffen, wo sie dann auf ihren großen Bruder treffen kann. „Das ist ein großartiger Schritt, denn von der Förderschule führt auch ein Weg in die Regelschule, und zwar für beide Kinder“, ist sich Haus sicher. Doch bis es so weit ist, muss die Familie weiter abwarten, kämpfen und hoffen.

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