Vorhaben im Außenbereich

von Redaktion

Söchtenau – Einen Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einem Gewerbeteil in Stucksdorf behandelte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Anstelle des Bestandgebäudes mit Stall soll ein größengleicher neuer Wohnteil mit sechs Wohnungen und ein daran anschließendes Gewerbegebiet mit einer Fläche von etwa 400 Quadratmetern entstehen. Laut Bürgermeister Bernhard Summerer ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB im Außenbereich zu beurteilen. Dort können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. In einer ausführlichen Beratung wurde im Gremium festgestellt, dass durch das Vorhaben keine Neuversiegelung entsteht und es eine Aufwertung darstellt. Problematisch wurde von den Räten die Situation der Fluchtwege im Dachgeschoss bewertet. Mit dem Hinweis, dass die Brandschutzbestimmungen zu beachten sind, erteilte das Gremium mit 15:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid. Mit dem Bauantrag müssen ein Entwässerungsplan, eine Niederschlagswassererklärung sowie ein Stellplatznachweis eingereicht werden. böp

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