Besucherlenkung ist nicht gegeben
Zum Bericht „Ausufernde oder berechtigte Forderungen“ (Lokalteil):
Die Information der Unteren Naturschutzbehörde, dass „nur noch 81 Fahrten zulässig“ sind, ist falsch. Richtig ist, dass Sonderfahrten bis 1.30 Uhr beziehungsweise 3 Uhr an 81 Tagen im Jahr zulässig sind. 79 Tage davon dürfen die S