Besucherlenkung ist nicht gegeben

von Redaktion

Zum Bericht „Ausufernde oder berechtigte Forderungen“ (Lokalteil):

Die Information der Unteren Naturschutzbehörde, dass „nur noch 81 Fahrten zulässig“ sind, ist falsch. Richtig ist, dass Sonderfahrten bis 1.30 Uhr beziehungsweise 3 Uhr an 81 Tagen im Jahr zulässig sind. 79 Tage davon dürfen die Sonderfahrten bis 1.30 Uhr nachts nur von Gästen der Sonnenalm genutzt werden. Lediglich an zwei Tagen, Sonnwend und Silvester, steht die Bahn der Allgemeinheit bis 3 Uhr nachts zur Verfügung.

Im beklagten Bescheid vom 24. Juni 2022 heißt es: „Fahrten außerhalb der genehmigten Betriebszeiten (Sonderfahrten) sind auf den Zweck beschränkt, Besucher geschlossener Veranstaltungen der Sonnenalm zu befördern. Die Besucher haben während der Sonderfahrten die jeweiligen Veranstaltungstickets der Sonnenalm mit sich zu führen. Die Fahrten dürfen im Zeitraum von … durchgeführt werden.“ Dieses Privileg soll auch noch mit zehn Millionen Euro Steuergeldern gefördert werden.

Voraussetzung für eine wirksame Besucherlenkung, wären Besucherobergrenzen auf dem Berg (der Platz ist nicht vermehrbar, aber berechenbar) und eine automatische Besucherzählung wie vom Bund Naturschutz gefordert. Am Rauschberg wird sie nicht nur umgesetzt, man gibt sich auch mit einer Kapazitätserhöhung von 120 Personen pro Stunde auf „nur“ 450 Personen pro Stunde zufrieden.

Nicht so auf der Kampenwand. Dort plant man eine Kapazitätserhöhung von 450 Personen pro Stunde auf 1530 Personen pro Stunde, will aber keine automatische Besucherzählung mit dem Hinweis, es kämen auch Besucher zu Fuß oder mit dem Rad! Die Hauptverantwortung für eine funktionierende Besucherlenkung liegt also bei der Bahn, ob sie will oder nicht. Aber leider will sie nicht.

Wera Rall

Bernau

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