Flintsbach – Was im Juni 2024 in Flintsbach geschah, wirkt bis heute nach – nicht nur in beschädigten Hängen und an der Burgruine Falkenstein, sondern auch in der Diskussion um die Ursachen und möglichen Folgen. Im Mittelpunkt steht dabei der Hundsgraben, ein unscheinbarer Gebirgsbach, der sich bei Starkregen binnen Stunden in eine unberechenbare Gefahr verwandeln kann.
Verstopfungen bringen Bach zum Überlaufen
Am 3. Juni 2024 führten extreme Niederschläge dazu, dass die Wildbäche der Region stark anschwollen. Im Hundsgraben kam es infolge verstopfter Durchlässe zu einem Ausbruch des Baches. Wasser, Schlamm und Geröll bahnten sich neue Wege, rissen Erdmaterial mit sich und beschädigten die historische Bausubstanz der Burgruine Falkenstein schwer. „Durchlass-Verklausungen waren die Ursache für die unterstromigen Schäden“, bestätigt dazu das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Diese Verklausungen könnten sowohl durch Holz als auch durch Geschiebe ausgelöst worden sein – eindeutig lasse sich das im Nachhinein nicht mehr klären.
Während im Mai- und Riesengraben große Rückhaltebecken und Verbauungen ihre Schutzfunktion erfüllten und mehrere hundert Kubikmeter Material zurückhielten, zeigte sich im Hundsgraben die Schwachstelle eines Systems, das auf freien Abfluss angewiesen ist. Besonders im Fokus steht dabei das Totholz, das sich im Bachbett ansammelt und bei Hochwasser wie ein natürlicher Staudamm wirken kann.
Nach Einschätzung der Fachbehörde hat sich die Lage inzwischen jedoch entspannt. „Die Situation hat sich nach unserer Einschätzung verbessert“, teilt das Wasserwirtschaftsamt mit. Ein wesentlicher Grund sei, dass beim Hochwasser 2024 bereits große Mengen an Geschiebe abtransportiert worden seien. „Daher ist das derzeit vorhandene Geschiebepotenzial deutlich geringer als vor 2024“, heißt es weiter. Auch ein damals kritischer Durchlass sei im Nachgang entfernt worden. „Derzeit besteht kein erhöhter Handlungsbedarf.“
Vor Ort wird diese Einschätzung dennoch aufmerksam beobachtet. Denn gerade im oberen Bereich des Hundsgrabens lagert weiterhin Holz im Gewässer, das bei erneuten Starkregenereignissen zu neuen Verklausungen führen könnte. Die Zuständigkeiten sind dabei klar, aber differenziert geregelt. „Nur der untere, ausgebaute Abschnitt liegt in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes“, erklärt die Behörde. Im oberen Bereich seien angesammelte Totholzmengen „von der Gemeinde Flintsbach aus dem Gewässerquerschnitt zu entfernen“, sofern sie sich im Laufe der Zeit erhöhen.
Gleichzeitig stößt die Vorsorge an rechtliche Grenzen. „Es gibt keine rechtliche Handhabe, entsprechende Pflegemaßnahmen von Waldbesitzern einzufordern“, stellt das Wasserwirtschaftsamt fest. Gerade angesichts zunehmender Waldschäden, etwa durch das Eschensterben, gewinnt dieser Punkt an Bedeutung, da abgestorbenes Holz vermehrt in die Bachläufe eingetragen wird.
Wasserwirtschaftsamt
und Gemeinde aktiv
Nach dem Ereignis von 2024 wurden sowohl im oberen als auch im unteren Gewässerabschnitt umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. Während die Gemeinde Flintsbach mit Unterstützung von Fachbehörden und Forstverwaltung im oberen Bereich tätig wurde, räumte das Wasserwirtschaftsamt den Abschnitt unterhalb der Bahnlinie, setzte Teile des Bachlaufs instand und erweiterte ihn. Weitere Arbeiten sind für 2026 geplant, insbesondere in schwer zugänglichen Bereichen.
Die Ereignisse fügen sich in eine lange Geschichte von Naturgewalten in Flintsbach ein. Schon seit dem 19. Jahrhundert berichten Quellen von Muren, Hochwasser und aufwendigen Verbauungen. Der Hundsgraben steht damit exemplarisch für die Herausforderung, natürliche Dynamik und technische Sicherung in Einklang zu bringen. Der Bach wirkt oft harmlos – doch wie schnell sich das ändern kann, hat der Sommer 2024 eindrücklich gezeigt.