Bad Endorf – Seit 2017 gibt es die digitale Vignette – und seitdem gibt es Probleme. Denn kommt es beim Eingeben der Kennzeichen zu einem Tippfehler, müssen Autofahrer dafür eine Ersatzmaut von 200 Euro zahlen. Mit Kulanz können sie nicht rechnen. Hans Müller (Name von der Redaktion geändert) aus Bad Endorf hat es erlebt.
Am 19. März kaufte der Bad Endorfer um 9 Uhr an der Raststätte in Kiefersfelden eine Zehn-Tages-Vignette und zwei Einzelfahrten für die Brenner-Autobahn. Dafür nannte er der Verkäuferin sein Kennzeichen. Die Quittung bewahrte er als Nachweis auf.
Fehler wird erst an der
Videomautspur deutlich
Eine Stunde später blieb er an einer Videomautspur stecken, weil die Schranke nicht automatisch öffnete. „Eine Mitarbeiterin der ASFINAG wies mich darauf hin, dass eine Ziffer in meiner Autonummer fehlte“, berichtet Müller. Das passiere öfter, wurde der Bad Endorfer beruhigt. Es sei ausreichend, wenn er die Quittung per E-Mail bei der ASFINAG einreiche, falls er eine Strafe erhielte. So könne er nachweisen, dass er die Maut bezahlt habe.
Als er auf dem Nachhauseweg war, passierte ihm dasselbe noch einmal. Dieses Mal erhielt er die Empfehlung, die Nummer direkt in der nächsten Polizeistation ändern zu lassen. Wie sich später herausstellte, war es da aber schon zu spät.
Denn um 9.48 Uhr war sein Auto auf der A12 bei Innsbruck-Ost von einer automatischen Vignettenkontrolle erfasst worden. Drei Wochen später lag die Zahlungsaufforderung im Briefkasten: Die ASFINAG teilte ihm mit, dass er keine Maut entrichtet habe und deshalb eine Ersatzmaut in Höhe von 200 Euro zahlen müsse.
Wie ihm geraten worden war, schickte er seine Quittung per E-Mail ins ASFINAG-Service-Center. Mit der Bitte, „die ungerechnete Strafe zu stornieren“. Ohne Erfolg. „Leider haben wir keine Möglichkeit, die Ersatzmautforderung zurückzunehmen“, hieß es. Gespräche mit dem Personal an der Mautstelle könne man im Nachhinein nicht beurteilen. Fakt sei, dass „zum Zeitpunkt der Kontrolle für das Kennzeichen keine gültige digitale Vignette vorhanden“ gewesen sei. Die Korrektur des Kennzeichens sei erst nach der Erfassung durch die automatische Vignettenkontrolle erfolgt.
Vignetten nach
jedem Kauf prüfen
Beim Kauf eines Mautprodukts müsse er darauf achten, dass es richtig ausgestellt wurde, erfährt Müller von den Service-Mitarbeitern. Zudem müsse er sich vor Antritt der Fahrt auf der Online-Plattform evidenz.asfinag.at vergewissern, ob er auch wirklich ein gültiges Mautprodukt habe. Etwa zwei Prozent der Fahrzeugführer seien ohne (richtiges) Mautprodukt unterwegs. Dazu zählt nun auch Hans Müller aus Bad Endorf.
Ein finanzieller Schaden ist der ASFINAG durch ihn nicht entstanden, schließlich hat er seine Maut bezahlt. „Doch das kann nicht berücksichtigt werden“, sagt ein Sprecher der ASFINAG auf Anfrage des OVB. „Ausschlaggebend ist, dass für das Fahrzeug keine gültige Vignette vorlag.“ Die Quittung findet bei der Bundesaktiengesellschaft keine Beachtung. Hans Müller gilt trotzdem als Mautpreller.
„Eine Rücknahme der Ersatzmautforderung können wir nicht anbieten“, erklärt die ASFINAG. „Die zeitabhängige Maut gilt nur dann als entrichtet, wenn das Kfz-Kennzeichen ordnungsgemäß im Mautsystem registriert wurde.“ Das sei im konkreten Fall nicht gegeben gewesen. „Somit erfolgte die Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Maut.“
Bei der Festsetzung der Ersatzmaut gebe es keinen Ermessensspielraum – auch dann nicht, wenn der festgelegte Tatbestand fahrlässig verursacht wurde. Wer die Ersatzmaut innerhalb der vierwöchigen Frist nicht begleicht, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen, bei dem der Strafrahmen zwischen 300 und 3.000 Euro liegt.
Dem österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) ist das Problem der Zahlendreher bekannt. Wie Juristin Ursula Zelenka berichtet, habe man sich dafür eingesetzt, dass Autofahrer nicht für Tippfehler bestraft werden: „Doch da gibt es seitens der ASFINAG oder der nachgeschalteten Strafbehörden leider keine Gnade.“ Das werde unter anderem mit den Mitwirkungspflichten sowie den zahlreichen Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten während und nach dem Vignettenerwerb begründet.
Wer seine Nummer am Automaten selbst eintippe, müsse während des Kaufvorgangs das Kennzeichen mehrmals händisch eingeben und bestätigen. Beim Kauf der Vignette an einer Vertriebsstelle erhalte der Kunde vorab eine Belegvorschau. „Erst wenn er die Angaben mit seiner Unterschrift bestätigt, wird das Produkt im Mautsystem registriert“, verweist der Sprecher der ASFINAG auf die finale Verantwortung des Käufers.
„Die Behörden weisen immer auf die Unterlassung der nötigen Sorgfalt hin“, so die Erfahrung der ÖAMTC-Juristin. Der ASFINAG-Sprecher bestätigt das: „Am konkreten Beispiel zeigt sich, weshalb eine Gültigkeitsabfrage des Kennzeichens in unserer Vignettenevidenz notwendig ist.“ Erst wenn diese bestätige, dass die Maut entrichtet wurde, dürfe das mautpflichtige Straßennetz benutzt werden.
Aus ihrer Erfahrung weiß die ÖAMTC-Juristin auch, dass „das Argument, den vollen Betrag bezahlt zu haben, leider ins Leere geht, da die Zahlung keinem Kennzeichen zugeordnet werden kann“. Der Fall eines Zahlenfehlers in der digitalen Vignette sei also vergleichbar mit einer Klebevignette, die nicht am Fahrzeug angebracht wurde.
ADAC rät zu Vorsicht
bei digitalem Kauf
„Wir können nur empfehlen, beim Kauf der digitalen Maut größte Vorsicht walten zu lassen“, sagt ein Sprecher des ADAC Südbayern. „Daher raten wir, den Kauf rechtzeitig vor Beginn der Reise selbst online vorzunehmen, zum Beispiel über das ADAC-Mautportal.“ So könne man die Daten des Fahrzeugs in aller Ruhe überprüfen.