Pittenhart – Im Ortsteil Oberbrunn wird die Schaffung dreier Baugrundstücke beabsichtigt, hierzu wurde ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes bei der Verwaltung eingereicht. Die Baumaßnahme soll in drei Abschnitten erfolgen.
Im ersten Abschnitt sollen in der nördlichen Parzelle (W1) der bestehende Stall und das Lagergebäude abgebrochen und neu gebaut werden. Außerdem soll das Grundstück hochwasserfrei gestellt werden. Der erforderliche Ausgleich soll über eine Mulde im südlichen Bereich erfolgen.
Keine konkrete Nutzung
für zwei Bauabschnitte
Im zweiten Bauabschnitt soll das südwestliche Teilgrundstück hochwasserfrei gestellt und bebaut werden. Der Ausgleich soll durch das Öffnen der östlichen Grabenverrohrung auf einer Gesamtlänge von etwa 36 Meter erfolgen und zusätzlich soll ein Verbindungsweg zur Bewirtschaftung der Flächen hergestellt werden. Im dritten Bauabschnitt soll das südöstliche Teilgrundstück erschlossen, hochwasserfrei gestellt und bebaut werden. Hier soll der zusätzliche Verlust ermittelt werden. Dem Antrag liegt eine hydraulische Untersuchung der Bauingenieur-Gemeinschaft Trauntal GmbH bei, welche die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss des Wabachs sowie den Retentionsraum betrachtet. Die vorliegende hydraulische Untersuchung liefert hierzu eine erste fachliche Einschätzung. Allerdings basiert sie auf Datengrundlagen aus dem Jahr 2016, deren Anwendbarkeit im betroffenen Bereich bereits in früheren Verfahren eingeschränkt wurde, insbesondere aufgrund der umfangreichen Geländeveränderungen im Bereich des Gartenbaubetriebes, welche in der Studie noch nicht berücksichtigt wurden. Eine Überprüfung beziehungsweise Aktualisierung der Grundlagen erscheint der Verwaltung daher erforderlich.
Wie bereits aus dem Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans hervorging, gibt es eine hydraulische Untersuchung der Bauingenieur-Gemeinschaft Trauntal GmbH aus dem Jahr 2021, welche eine etwas größere Betroffenheit durch die Ausdehnung der Hochwassergefahrenfläche des Wabachs aufweist.
Seitens des Antragstellers wird als Ziel der Maßnahme eine „betriebliche Weiterentwicklung“ angegeben, über eine konkrete Nutzung der geplanten Bauparzellen gibt es vom Antragsteller noch keine Äußerung. Im Rahmen eines bereits erfolgten Ortstermins mit dem Landratsamt Traunstein wurde nach ersten Gesprächen seitens des Antragstellers lediglich eine Wohnbebauung thematisiert. Dieser Termin diente einer grundsätzlichen Vorabstimmung. Das betreffende Grundstück befindet sich derzeit im faktischen Außenbereich. Nördlich der geplanten Fläche liegt der Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“. Eine Erweiterung in diesem Bereich erscheint grundsätzlich denkbar, bedarf jedoch einer näheren Prüfung im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung. Voraussetzung für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Zudem müssen alle betroffenen Belange, insbesondere der Hochwasserschutz, umfassend geprüft und abgewogen werden. Für eine Bauleitplanung ist zudem die konkrete Nutzung der geplanten Flächen von wesentlicher Bedeutung. Die bislang nicht näher konkretisierte „betriebliche Weiterentwicklung“ lässt keine echte Bewertung zu, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Wohnnutzung.
Aus den Reihen der Gemeinderäte wurden viele Argumente angesprochen. Zu prüfen ist, ob für das geplante Vorhaben eine Privilegierung vorliegt, beziehungsweise ob diese für das Vorhaben relevant sei. Zu bedenken sei auch, dass ein ähnliches Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft sich äußerst problematisch entwickelte. Abzuwägen sei auch, ob eine Vergabe einer möglichen Bauleitplanung an ein externes Büro nicht zur Entlastung des Bauamtes beitragen könnte. Grundsätzlich soll dem Betrieb eine Weiterentwicklung ermöglicht werden, die bisherige Wohnsituation ist sehr beengt und eingeschränkt im bestehenden Betrieb. Eine betriebliche Umnutzung des bestehenden Wohnhauses wird positiv befunden und dem Betriebsinhaber soll die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und Wohnmöglichkeit für Altenteiler ermöglicht werden.
Planungshoheit liegt
bei der Gemeinde
Da die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt, sei ein positiver Beschluss für die weitere Planung nötig, so der Bürgermeister. Einstimmig hat sich das Gremium dazu entschieden, die vorliegenden Unterlagen sowie deren Umfang mit dem Landratsamt Traunstein, insbesondere mit Baurechtsabteilung und dem Wasserwirtschaftsamt, abzustimmen. Für eine grundsätzliche Entscheidung ist vom Antragsteller eine konkrete Darstellung der beabsichtigten Nutzung vorzulegen und gegebenenfalls ist ein erneuter Vor-Ort-Termin mit dem Landratsamt Traunstein durchzuführen. Weiter ist auch zu prüfen, ob das Verfahren im Rahmen eines „vorhabensbezogenen Bebauungsplans“ mit einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden kann. Das Planungsverfahren soll an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgelagert werden.