Gemeinderat stimmt für Nutzungsänderung

von Redaktion

Pittenharter Gremium gibt grünes Licht – Raum wird Behandlungszimmer – Gartenhaus scheint Räten zu groß – Voranfrage abgelehnt

Pittenhart – Ohne große Diskussion stimmte das Gremium einstimmig den Antrag auf Nutzungsänderung eines Raumes in dem bestehenden Wohnhaus, Trostberger Straße 10 in Pittenhart zu.

Bei dem genannten Anwesen ist beabsichtigt, einen Raum im nordwestlichen Gebäudeteil des Wohnhauses als Behandlungszimmer umzunutzen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Pittenhart Süd-Ost“, entsprechend den darin verfassten Festsetzungen ist das Vorhaben zulässig, da auch die Erschließung gesichert ist.

Weiter hat der Gemeinderat die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Gartenhäuschens auf der Flur-Nummer 2284 – Nähe Hinzing – behandelt. Der Antragsteller beabsichtigt ein Gartenhäuschen mit einer Größe von 8,59 mal 4,24 Meter sowie einer seitlichen Wandhöhe von 2,65 bis 2,95 Meter zu errichten. Davon ist der überdachte Freisitz mit einer Länge von 2,60 Meter und einer Breite von 4,20 Meter eingeplant. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, vergleichbare Objekte stehen bereits in Hinzing, die vom Landratsamt Traunstein genehmigt wurden. Die angefragte Größendimension des geplanten Gartenhauses wird vom Gemeinderat kritisch hinterfragt.

Gemeinderat Georg Aringer (FW) erwähnt, dass er sich die Mühe gemacht hatte und den Gemeindebereich nach derartigen Hütten zu durchsuchen. Wie er sagt, ist einiges an Hütten vorhanden, doch irgendwann solle es eine Linie geben, in der die Dimensionen für derartige Bauten festgelegt werden sollten. Diese Bauvoranfrage erscheint dem umsichtigen Gemeinderat zu groß.

Gemeinderätin Monika Lex (FW) weist auf die verfahrensfreien Vorhaben hin, die innerorts eine Größe von 75 Kubikmeter und außerorts bis 20 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt aufweisen dürfen. Die vorliegende Bauvoranfrage erscheint Lex auch definitiv zu groß und grundsätzlich soll überlegt werden, wie groß derartige Vorhaben gebaut werden können. Georg Schartner könnte zustimmen, wie er sagt, wenn sich die Größe des angefragten Projektes an der Größe bestehender, vergleichbarer Gartenhäuser orientieren würde. Mit einem Abstimmungsergebnis von 5:8 wurde die Bauvoranfrage abgelehnt.emk

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