Silage-Leck

Wasser in Nußdorf muss abgekocht werden

von Redaktion

Nußdorf – In der Gemeinde muss das Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden. Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim hat am späten Freitagnachmittag eine Abkochverfügung erlassen, die das gesamte Gemeindegebiet umfasst. Ausgenommen sind die Ortsteile Guggenau, Oberthann, Niederthann, Buchberg und Lieln.

Grund ist ein Silage-Abwasserleck, teilt Michael Fischer, Sprecher des Gesundheitsamtes, mit. Das dort auslaufende verunreinigte Wasser laufe über einen Graben in die Schutzzone 2 und versickere dort langsam. Eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers sei möglich. Die Abkochverfügung ist laut Fischer eine Vorsichtsmaßnahme. Um mögliche Keime abzutöten, sollte das Wasser sprudelnd aufgekocht und eine Abkühlzeit von etwa zehn Minuten eingehalten werden. Dies ist wichtig, wenn das Wasser zur Zubereitung von Getränken oder Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen, verwendet wird. Auch zum Abwaschen von Lebensmitteln, zum Spülen von Gefäßen und Geräten für Lebensmittel, für medizinische Zwecke sowie zur Herstellung von Eiswürfeln sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden. Der Wasserversorger und das Gesundheitsamt verständigten sich darauf, im betroffenen Versorgungsgebiet Proben zu entnehmen. Bis zum Vorliegen aller Befunde bleibt das Abkochgebot aufrechterhalten.

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