Silo-Leck in Nußdorf: Wasser weiter abkochen

von Redaktion

Erste Proben im Labor – Entwarnung frühestens am 18. Mai

Nußdorf – Das Trinkwasser in Nußdorf muss weiterhin abgekocht werden. Am Freitag, 8. Mai, hat das staatliche Gesundheitsamt Rosenheim eine Abkochverfügung erlassen und diese bislang noch nicht aufgehoben. Sie gilt für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Ortsteile Guggenau, Oberthann, Niederthann, Lieln und Buchberg. Letzterer verfüge laut Sonja Lehmann, Geschäftsleiterin der Gemeinde Nußdorf, über eine eigene Trinkwasserversorgung. Die anderen genannten Ortsteile hängen am Trinkwassernetz der Gemeinde Samerberg und seien deswegen von der Abkochverfügung ausgenommen.

Wie Lehmann auf Nachfrage des OVB erklärt, seien am Montag, 11. Mai, die ersten Proben entnommen worden. Derzeit warte man auf die Freigabe durch das Labor. Wann die Abkochverfügung aufgehoben werden kann, entscheide das Gesundheitsamt. „Dafür müssen die Proben dreimal hintereinander unbedenklich sein“, erklärt dessen Sprecherin Sibylle Gaßner-Nickl. Die Beprobung sei in solchen Fällen besonders engmaschig. Mit einer Entwarnung könne frühestens am 18. Mai gerechnet werden.

Grund ist, wie berichtet, ein Silage-Abwasserleck. Wie Gaßner-Nickl mitteilte, habe der Wassermeister bei seinen regelmäßigen Kontrollfahrten den technischen Defekt entdeckt und daraufhin sofort das Gesundheitsamt kontaktiert. Das verunreinigte Wasser sei über einen Graben in eine der Schutzzonen des Trinkwasserbrunnens gelaufen und dort langsam versickert. Eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers sei möglich. Die Abkochverfügung sei eine Vorsichtsmaßnahme.

Doch warum ist das so gefährlich? Neben der Verwendung als Tierfutter wird Silage auch als Substrat zur Energieerzeugung in landwirtschaftlichen Biogasanlagen benötigt. Laut der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) enthält der Silagesickersaft neben zahlreichen Nährstoffen auch sauerstoffzehrende Substanzen. „Diese Stoffe können die Beschaffenheit des Wassers erheblich beeinträchtigen. Sie dürfen deshalb weder in oberirdische Gewässer noch in das Grundwasser gelangen“, heißt es in einem LfL-Informationsschreiben.

Aber auch Pflanzennährstoffe und Ammoniak in den Sickersäften richten Schaden an. Durch den niedrigen pH-Wert dieser Bestandteile könne es zu einer nachteiligen Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit kommen. So könnten insbesondere Eisen, Arsen und Schwermetalle freigesetzt werden.tib

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