Bad Endorf – Damit hatte er wohl nicht gerechnet: Im September 2025 wurde ein Bad Endorfer (76) bei der Zerstörung eines Biberdamms am Brandbach auf frischer Tat ertappt – noch mit der Mistgabel in der Hand. Eine Wildkamera hatte den Mann überführt.
Wildkamera war
„Augenzeuge“
Am Tatort entdeckte die Polizei mehrere große Asthaufen, die zeigten, dass der Biber immer wieder versucht hatte, an verschiedenen Stellen neue Dämme zu errichten, um seine Burg und seine Familie zu schützen. Im Dezember 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Traunstein beim Amtsgericht Rosenheim den Erlass eines Strafbefehls mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8.000 Euro (100 Tagessätze zu je 80 Euro) wegen des Verdachts des gewohnheitsmäßigen Verstoßes gegen ein Zugriffsverbot für Fortpflanzungs- und Ruhestätten in drei Fällen.
Nach Informationen der Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten zur Last gelegt, Ende August und Anfang September 2025 im Brandbach burgschützende Biberhauptdämme bewusst zerstört zu haben, ohne über eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu verfügen. Dabei soll der Angeklagte gewusst haben, dass es sich beim Biber um ein streng geschütztes Tier handelt.
Das Amtsgericht Rosenheim hat den Strafbefehl im Januar erlassen. Der Angeklagte legte Einspruch ein, um eine Reduzierung der Geldstrafe zu erreichen. Nach Ermittlungen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen hat er nun Gelegenheit, sich zum Ergebnis zu äußern.
Ein Termin für die Hauptverhandlung am Amtsgericht Rosenheim steht noch nicht fest.