Neubauten, Umbauten, Erweiterungen

von Redaktion

Ameranger Gemeinderat berät diverse Bauangelegenheiten und verweist einen Fall direkt ans Landratsamt

Amerang – Bürgermeister Konrad Linner (GLA) informierte im Gemeinderat über mehrere laufende und abgeschlossene Genehmigungsverfahren. Verwaltungsintern behandelt wurden ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Schutzhütte für die Waldgruppe des Kinderhauses Sonnenblume sowie eine Nutzungsänderung beim Kinderhaus Sonnenblume des Vereins Herberge, bei der die zulässige Kinderzahl auf dem Grundstück von bislang 25 auf 16 Kinder reduziert werden soll. Zudem ging eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Umbau und zur Erweiterung einer Gewerbehalle in Obersur ein.

Neubau
eines Sandplatzes

Weitere Vorhaben betrafen den Neubau eines Sandplatzes in Eichleiten, die Nutzungsänderung bestehender Wohnräume zu Büroräumen mit Errichtung einer Außentreppe in der Hauptstraße in Kirchensur sowie das Aufstellen eines Bauwagens für die Waldkindergartengruppe in Asham.

Von der unteren Baubehörde am Landratsamt wurden zwischenzeitlich die Baugenehmigungen für den Abbruch und Wiederaufbau einer angebauten Garage mit Lager an der Wasserburger Straße sowie für den Neubau eines Carports in Englstetten erteilt.

In der Gemeinderatssitzung selbst standen vier Bauanträge zur Beratung an. Einstimmig sprach sich das Gremium für den Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus mit Einbau einer zweiten Wohneinheit am Gartenweg aus. Das Vorhaben war schon einmal Gegenstand der Beratungen gewesen. Damals konnten die erforderlichen Abstandsflächen nicht vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden, zudem wurden die festgesetzten Baugrenzen überschritten. Inzwischen liegt eine Vereinbarung mit dem betroffenen Nachbarn vor. Aus Sicht des Gemeinderates bestanden damit keine Gründe mehr, die gegen die Erteilung der notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen und der Grundflächenzahl sowie gegen das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Abweichung sprechen würden.

Zustimmung erhielt auch der Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung bestehender Fahrsilos für die gewerbliche Nutzung zum Betrieb einer vierseitigen Hobelmaschine auf dem Grundstück Achen 1. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, ist nach Einschätzung der Gemeinde jedoch zulässig. Bürgermeister Linner erläuterte, dass die Anlage einem bestehenden Gewerbebetrieb diene und aufgrund ihrer Größe als untergeordnetes Gebäude einzustufen sei.

Ebenfalls befürwortete der Gemeinderat einen Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau von zwei verfahrensfreien Gebäuden, die als Sozialraum und Büro für eine bestehende Schreinerwerkstatt auf einem Grundstück in Untersur genutzt werden sollen.

Ausführlicher diskutiert wurde dagegen ein Antrag auf Vorbescheid für umfangreiche Umbaumaßnahmen auf den Grundstücken Oberratting 20 und 22. Geplant sind dort unter anderem der Neubau eines Carports, eines Heizcontainers mit Hackschnitzelbunker, einer Außentreppe mit betoniertem Balkon sowie mehrere Nutzungsänderungen. So sollen im Obergeschoss zwei zusätzliche Wohneinheiten entstehen, bestehende Ferienwohnungen in dauerhafte Wohneinheiten umgewandelt und eine bisherige Bürofläche im Erdgeschoss als weitere Wohnung genutzt werden. Grundsätzlich begrüßte der Gemeinderat das Ziel, bestehende große Hofstellen stärker zu nutzen und dadurch zusätzlichen Flächenverbrauch zu vermeiden.

Kontrovers diskutiert wurden jedoch die gestalterische Ausführung der Planung sowie die Frage, ob vorhandene Gebäude besser eingebunden werden könnten. Insbesondere die Wandhöhe von 8,01 Metern und die Firsthöhe mit 12,30 Meter, die zu einem Versatz von 0,75 Metern zwischen Wohnhaus und Stadl führt, stießen bei mehreren Ratsmitgliedern auf Kritik. Ein zentrales Anliegen des Gremiums war zudem, keinen Bezugsfall für vergleichbare Vorhaben im Außenbereich zu schaffen und eine gleichmäßige Behandlung aktueller und künftiger Bauanträge sicherzustellen. Da die Entscheidung ohnehin beim Landratsamt liegt, beschloss der Gemeinderat, die Beratung und Abstimmung über das Vorhaben zunächst zurückzustellen und die Sachlage vorab mit dem Kreisbaumeister zu erörtern.

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