Kalkulation der Abwassergebühren: Neuer Auftrag vergeben

von Redaktion

Eggstätt bleibt auch ab 2027 bei Kommunalem Prüfungsverband

Eggstätt – Einstimmig stimmte der Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dafür, mit der Kalkulation der Abwassergebühren ab 2027 den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zu beauftragen.

Im Vorausgang hatte hierzu Geschäftsleiter Johannes Halser erläutert, dass die Kalkulation der Abwassergebühren gemäß Artikel8, Absatz6 KAG für maximal vier Jahre zulässig sei. Die derzeit laufende Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eggstätt erfolge seit dem 1.Januar 2023 und laufe bis zum Jahresende 2026. „Somit müsste 2026 eine neue Kalkulation ab 1. Januar 2027 vorgenommen werden.“

In der Vergangenheit habe der BKPV die Entwässerungsgebühren kalkuliert. Der BKPV habe bereits zugesagt, eine Kalkulation heuer noch durchführen zu können. Von daher sollte der BKPV für die Kalkulation der Entwässerungsgebühren für den Zeitraum 2027 bis Ende 2030 beauftragt werden. Halser fügte noch hinzu, dass sich der Zeitaufwand laut BKPV auf etwa 60 bis 70 Stunden zu einem Stundensatz von 122 Euro belaufen werde.

Ohne weitere Nachfragen beschloss der Gemeinderat mit 15:0, für die Kalkulation der Abwassergebühren ab 1.Januar 2027 den BKPV zu beauftragen. Bürgermeister Christoph Kraus wird ermächtigt, die anfallenden Kosten für die Kalkulation anzuweisen und auszuzahlen. Zudem wird der Bürgermeister bis auf Weiteres ermächtigt, die Kalkulation der Abwassergebühr/Gebührenkalkulation an den BKPV zu vergeben beziehungsweise zu beauftragen. elk

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