Neubau Bürogebäude mit Änderungen „okay“

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat genehmigt Firma Vorhaben am Ortsrand

Eggstätt – Ihre Zustimmung gaben die Gemeinderäte mit großer Mehrheit für den Bauantrag einer Firma, die am östlichen Ortsrand Eggstätts ein Bürogebäude neu errichten will.

Im Vorausgang hatte Raphael Reichgruber von der Bauverwaltung beim Sachverhalt allerdings etwas weiter ausholen müssen, da sich im Dezember vergangenen Jahres das Gremium entgegen der Empfehlung der Bauverwaltung für die Einvernehmenserteilung ausgesprochen hatte. Die Dachterrasse, so die damalige Argumentation der Bauverwaltung, sei laut textlicher Festsetzung des hier einschlägigen Bebauungsplans „Eggstätt Nordost“ nicht zulässig. Außerdem handle es sich um ein gewerbliches und nicht dem Wohnungsbau dienendes Vorhaben.

Nachdem die Bauaufsichtsbehörde dem Antragsteller die Rücknahme des Antrags empfohlen habe, da keine Baugenehmigungserteilung in Aussicht gestellt werden konnte, habe dieser nun einen neuen Antrag eingereicht. So soll das neue Gebäude keine Dachterrasse, sondern ein Gründach bekommen. Dafür sei allerdings eine Befreiung nötig, fügte Reichgruber an. Wenn man das Dach als Aufenthaltsort („Terrasse“) streicht, dann ändere sich auch der Charakter der Befreibarkeit, und könne – anders als im ersten Antragsverfahren mit der Dachnutzung als Aufenthaltsort – vertreten werden.

Für das Bauvorhaben seien zudem vier Stellplätze vonnöten. Da diese nicht auf dem Baugrundstück, sondern auf dem ebenfalls im Besitz des Antragstellers befindlichen Nachbargrundstück liegen, müsse der Antragsteller im Zuge der Baurechtschaffung eine dingliche Sicherung der Stellplätze gegenüber dem Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde vorlegen.

Da der Bauausschuss über den Antrag in seiner Sitzung vorberaten hatte, kamen keine weiteren Nachfragen in der Gemeinderatssitzung. Stattdessen kam es gleich zum Beschluss: Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Bürogebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Befreiung hinsichtlich der im Bebauungsplan „Eggstätt Ost“ festgesetzten Dachform wird erteilt. Die Sicherung der geplanten Stellplätze wird als Voraussetzung für das Einvernehmen angesehen. Den Beschlussvorschlag nahm das Gremium mit 13:2 an. elk

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