Leserforum
Das Recht auf Asyl nicht verwässern
Zu: „Scharfe Kritik an vollzogener Abschiebung“ vom 26.Mai:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt fest: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art 16a Abs. 1 Grundgesetz). Unter dem Asylrecht wird auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Folge