Rätsel um tote Gänse: Jagd in der Schonzeit?

von Redaktion

Im Hammerbach bei Marienberg wurden mehrere tote Graugänse entdeckt. Da die Vögel nicht auf natürliche Weise starben, geht die Polizei von einer illegalen Tat aus und ermittelt. Wer hinter den tödlichen Schüssen steckt, ist unklar.

Schechen – An einen Fall dieser Art kann sich Robert Maurer nicht erinnern. Durch eine anonyme Anzeige wurden er und seine Kollegen auf einen Vorfall in Schechen aufmerksam. Dort, im Hammerbach, in der Nähe von Marienberg, wurden gleich mehrere tote Graugänse gefunden. „Wir konnten relativ schnell feststellen, dass die Tiere nicht auf natürliche Weise gestorben sind“, sagt der Hauptkommissar. Er vermutet, dass die Vögel erschossen wurden.

Ermittlungen laufen
seit Anfang des Jahres

Wie viele Vögel insgesamt getötet worden sind, lasse sich derzeit nur schwer sagen. „Wir ermitteln bereits seit Anfang des Jahres“, sagt Maurer. Derzeit sei man auf der Suche nach Zeugen, die möglicherweise etwas Verdächtiges gesehen haben könnten.

Auch im Rosenheimer Landratsamt kennt man den Vorfall. Mitte Februar sei dem Veterinäramt eine Graugans mit einer offensichtlichen Schussverletzung zur labordiagnostischen Abklärung übergeben worden.

„Vogelgrippe und Newcastle-Krankheit konnten als Todesursache ausgeschlossen werden“, sagt eine Sprecherin des Landratsamts auf OVB-Anfrage. Daraufhin hat die untere Jagdbehörde im Landratsamt die ihr vorliegenden Informationen für weitere Ermittlungen an die Polizei übergeben.

Dort tappt man derzeit noch im Dunkeln. Fest steht, dass Graugänse zu dieser Zeit nicht hätten gejagt werden dürfen. „Die Jagdzeit für Grau- und Kanadagänse endete in diesem Jahr regulär zum 15. Januar“, sagt die Sprecherin. Grundsätzlich haben Vögel, je nach Art, eine andere Schonfrist. „Es besteht zudem die Möglichkeit, in Einzelfällen, Ausnahmen von der Schonzeit zuzulassen und die Bejagung auch außerhalb der gesetzlichen Zeiten zu ermöglichen“, erklärt die Sprecherin des Landratsamtes.

Bei den toten Graugänsen, die aus dem Hammerbach gefischt wurden, sei das aber nicht der Fall gewesen. Wohl auch, weil die Kadaver nicht in den Fluss geworfen worden wären, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre.

Dass Graugänse immer wieder für Ärger sorgen, dürfte kein Geheimnis sein. Das geht auch aus einem Bericht des Wildgansbeauftragten aus dem Landkreis Freising hervor. Nicht nur gefährden die Vögel aufgrund ihres Gewichts und Flugverhaltens den Flugverkehr, sie schädigen auch landwirtschaftliche Flächen wie Äcker und Grünland.

Es gibt unterschiedliche Arten, um die Gänsepopulation zu verringern. Eine mittlerweile bewährte Methode ist der Eingriff in den Fortpflanzungserfolg. Heißt: Die Eier der Vögel werden angepiekst, um sie unfruchtbar zu machen. „Auch im Landkreis Rosenheim wurden solche Gelegsbehandlungen durchgeführt“, sagt die Sprecherin. Dafür sei eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde notwendig.

Die wohl effektivste Methode zur Kontrolle des Bestands ist jedoch die Bejagung der Gänse. Ist dies nicht möglich, können die Vögel auch vergrämt werden. Hier biete sich laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft der Einsatz von Knallschreckgeräten an. Im Landkreis Rosenheim wurden im Jagdjahr 2025/26 während der Jagdzeit 363 Graugänse erlegt.

Sollte der oder die Täter gefasst werden, die hinter der Tat in Schechen stecken, müssen sie mit einer Strafe rechnen: „Wer ein Elterntier oder ein ganzjährig geschontes Tier jagt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe rechnen“, sagt die Sprecherin des Landratsamts auf OVB-Anfrage.

Geldbuße bis
5.000 Euro möglich

Wird ein Tier während der Schonzeit erlegt, liegt ihr zufolge eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zeugen werden gebeten, sich bei der Rosenheimer Polizei unter Telefon 08031/2002200 zu melden.

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