Zukunft des Nußdorfer Freibads ungewiss

von Redaktion

Das Freibad in Nußdorf ist marode, eine Sanierung kostet Millionen. Obwohl es ein Bundesprogramm gibt, hat der Gemeinderat eine Teilnahme abgelehnt, da der Eigenanteil zu hoch wäre. Die Zukunft der beliebten Anlage ist damit offen.

Nußdorf – Das Freibad im Dorf ist für viele im Ort ein Stück Sommer, für die Gemeinde aber längst ein ungelöstes Millionenproblem. Seit den 70er-Jahren wird die Anlage in Überfilzen neben dem Sportplatz betrieben. Inzwischen ist sie sichtbar in die Jahre gekommen, und im Gemeinderat wurde nun erneut deutlich, wie groß der Sanierungsbedarf ist – und wie eng die finanziellen Grenzen der Gemeinde geworden sind.

Hohe Kosten
und knappe Kassen

Bereits vor einigen Jahren waren die Kosten für eine grundlegende Sanierung auf rund 3,5 Millionen Euro geschätzt worden, Planung und Nebenkosten noch nicht eingerechnet. „Die Summe dürfte seitdem weiter gestiegen sein“, sagte Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/FWG) in der Sitzung. Selbst auf Grundlage der alten Schätzung würde bei einer Bundesförderung von 45 Prozent ein Eigenanteil von mindestens rund 1,9 Millionen Euro bei der Gemeinde bleiben. Tatsächlich dürfte der Betrag höher liegen. „Das gibt der Haushalt nicht mehr her“, sagte Grandauer.

Anlass der Debatte war das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“. Der Bund stellt dafür 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bereit. Gefördert werden mehrjährige Projekte zur Sanierung und Modernisierung öffentlich zugänglicher Hallen- und Freibäder, auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit können darunterfallen. Kommunen können sich bis zum 19. Juni an einem Interessenbekundungsverfahren beteiligen, über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss.

Für Nußdorf hätte das Programm eine Chance sein können, die Sanierung überhaupt wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Zugleich zeigte sich in der Beratung ein Problem, das viele Gemeinden kennen: Förderprogramme eröffnen zwar Möglichkeiten, setzen aber oft voraus, dass Kommunen erhebliche Eigenanteile stemmen können. Angesichts steigender Pflichtausgaben, höherer Baukosten und enger Haushalte stellt sich immer häufiger die Frage, ob gerade kleinere Gemeinden solche Programme überhaupt nutzen können, wenn am Ende dennoch Millionenbeträge vor Ort bleiben. Vorgesehen sind Zuschüsse von bis zu 45 Prozent, in Kommunen mit anerkannter Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Nußdorf gilt nach den Förderbedingungen offenbar nicht als Kommune in Haushaltsnotlage. Damit müsste die Gemeinde den größeren Teil der Kosten selbst tragen. Rücklagen in dieser Höhe gibt es nicht, eine Kreditaufnahme in Millionenhöhe würde den Haushalt auf Jahre hinaus belasten.

Dabei ist das Freibad weit mehr als eine Freizeiteinrichtung für heiße Sommertage. Jährlich investiert die Gemeinde nach Angaben aus der Sitzung zwischen 20.000 und 50.000 Euro allein in Instandhaltungen, damit der Betrieb weiterlaufen kann. Der Gesamtaufwand liegt bei etwa 200.000 Euro pro Jahr, während die Eintrittsgelder nur einen kleinen Teil davon decken. Hinzu kommen steigende gesetzliche Anforderungen, vor allem im Hygienebereich. Teile der Anlage können nur noch aufgrund des Bestandsschutzes weiterbetrieben werden. Ohne grundlegende Erneuerung dürfte der Betrieb langfristig kaum zu sichern sein.

Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Bürgerschaft stärker einzubinden, etwa über Spenden oder Beteiligungsmodelle. Solche Beiträge könnten die Belastung der Gemeinde mindern und wären politisch ein Signal für den Rückhalt des Freibads im Ort. Nach der in der Sitzung dargestellten Förderlogik würden weitere öffentliche Mittel aber nicht automatisch zu einer höheren Gesamtförderung führen; sie könnten auf die Finanzierung angerechnet werden und damit den Bundesanteil entsprechend verringern.

Der Gemeinderat
hat kein Interesse

Mit neun zu fünf Stimmen lehnte der Gemeinderat eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ab. Damit verzichtet Nußdorf vorerst auf die Möglichkeit, in das Bundesprogramm aufgenommen zu werden. Zugleich zeigt das Abstimmungsergebnis, dass ein Teil des Gremiums die Förderoption zumindest offenhalten wollte.

Die Grundfrage bleibt damit offen. Die Ablehnung des Förderantrags verschafft der Gemeinde zwar keine neue finanzielle Last, sie beantwortet aber nicht, wie lange sich das Freibad mit laufenden Reparaturen noch betreiben lässt – und wann Nußdorf entscheiden muss, ob es die Anlage grundlegend saniert, anders finanziert oder eines Tages aufgibt. Für viele Bürger geht es dabei nicht nur um ein Schwimmbecken, sondern um einen Ort, der seit Jahrzehnten zum Sommer im Dorf gehört.

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