Söchtenau – Mit einem Antrag des Elternbeirats der gemeindlichen Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Schwabering befasste sich der neue Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Eltern baten das Gremium, in der Osterfinger Straße, im direkten Umfeld der Kita, eine Tempo-30-Zone einzurichten. Begründet wurde der Wunsch mit der mangelnden Verkehrssicherheit für die Kinder insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten.
Bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbegrenzung hatte die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung umfangreiche Rechtsauskünfte eingeholt. Die flächenhafte Einrichtung einer gewünschten Tempo-30-Zone ist rechtlich grundsätzlich nur in reinen Wohngebieten zulässig. Eine solche Zone erstreckt sich in der Regel über einen größeren Bereich, in dem dann auch die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ zum Tragen käme.
Alternativ hierzu ermöglicht die Straßenverkehrsordnung seit einiger Zeit die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten. Hierbei können Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auch ohne den konkreten Nachweis einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden.
Im Rahmen der Beratungen schlossen sich die Räte einstimmig der positiven Beurteilung der Verwaltung zur Einführung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im direkten Bereich der Kindertagesstätte an. Die Einrichtung einer großflächigen Tempo-30-Zone fand wegen der weitreichenden Veränderungen für das ganze Wohnviertel keine Zustimmung. Mit 14:0 Stimmen wurde die Verwaltung beauftragt, die Geschwindigkeitsbeschränkung zeitnah umzusetzen. böp