Söchtenau – Einen Bauantrag für den Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses in der Rosenheimer Straße sowie der anschließenden Neuerrichtung einer Steuerkanzlei mit Wohnung behandelte der Söchtenauer Gemeinderat in seiner letzten Sitzung.
Bürgermeister Bernhard Summerer erläuterte hierzu, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Bebauung im Zusammenhang bebauter Ortsteile handelt. Eine solche ist zulässig, wenn es sich sowohl nach der Bauweise als auch nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Nach Betrachtung der Ansichten war sich das Gremium einig, dass dies der Fall ist und die Umgebungsbebauung sogar noch größer ausgestaltet ist. Da das Gebäude direkt an einer öffentlichen Straße liegt, die sonstige Erschließung gesichert ist und auch die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen wurden, erteilten die Räte mit 14:0 Stimmen das Einvernehmen. böp