Drei Männer ins Gefängnis gebracht

von Redaktion

Inntal – Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Freitag drei gesuchte Männer in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Der Rumäne, der Guineer und der Pakistaner waren laut Polizeibericht über die deutsch-österreichische Grenze eingereist. Im Anschluss an die Kontrolle wurden sie auf dem Umweg über die Dienststelle in Rosenheim ins Gefängnis gebracht, wo sie voraussichtlich mehrere Monate bleiben müssen, so Dr. Rainer Scharf, Sprecher der Bundespolizei Rosenheim. Den rumänischen Staatsangehörigen, der mit dem Zug von Kufstein aus kam, nahmen die Bundespolizisten in Rosenheim am Bahnhof fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 29-Jährige eine fünfmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls zu verbüßen hat. Diese war einem Haftbefehl zufolge vom Amtsgericht Hannover Mitte des vergangenen Jahres verhängt worden. Der Guineer war mit einem Bus von Italien aus in Richtung Rosenheim unterwegs. Vor Erreichen seines Reiseziels wurde er an der Inntal-Autobahn einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten beendeten seine Reise, da der 27-Jährige noch den Rest einer Geldstrafe zahlen musste. Diese hatte das Amtsgericht Kassel im Mai 2023 wegen Betrugs verhängt. Laut Haftbefehl hatte der Mann Justizschulden in Höhe von rund 4.500 Euro. Mangels finanzieller Möglichkeiten kam für ihn jedoch die vom Gericht ersatzweise festgesetzte Haft von 149 Tagen in Frage. Für seinen Aufenthaltsort im Bernauer Gefängnis dürfte sich auch die Staatsanwaltschaft Köln interessieren, die ihn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht hat. Auf der A8 nahe Rosenheim sorgte die Bundespolizei für das Ende der Autofahrt eines pakistanischen Staatsangehörigen. Gegen den 49-Jährigen bestand, wie die Beamten bei einer Kontrolle mithilfe des Polizeicomputers herausfanden, seit 2022 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach. Wegen Steuerhehlerei muss er eine Geldstrafe von rund 6.800 Euro zahlen. Da er nicht zahlen konnte, musste er eine etwa fünfeinhalbmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

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