Raubling/München – Es hat etwas von einem gallischen Dorf: Der Cannabis-Social-Club (CSC) Inntal-Raubling lässt sich nicht unterkriegen. Nicht vom Landratsamt Rosenheim, nicht von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und auch nicht vom Freistaat Bayern. „Die Politik hat versprochen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und den Konsum in legale, kontrollierte Strukturen zu lenken. Genau das wollen wir als Anbauvereinigung leisten“, macht der Raublinger CSC-Vorsitzende Florian Degenhart deutlich.
Noch immer kein Anbau von Gras möglich
Doch während in anderen Bundesländern schon längst angebaut wird, liegen die Cannabis-Anbauflächen in Bayern noch brach. Kein Wunder, schließlich wurde vonseiten der CSU kurz nach der bundesweiten Teillegalisierung deutlich gemacht, dass man es den Vereinen im Freistaat schwer machen würde.
Und so ist es auch gekommen. Zwar wurden ein paar Anbauvereinigungen genehmigt – so auch der Club aus Raubling. Dennoch hat man einen Weg gefunden, den Anbau letztlich doch zu verhindern. Und zwar über „baurechtliche Tricksereien“, wie es der Deutsche Hanfverband (DHV) in einer Pressemitteilung nennt.
Nach Auffassung der zuständigen Behörden seien Anbauvereinigungen ausschließlich in Sondergebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Ein solches Sondergebiet auszuweisen kostet aber nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Geld, welches letztlich von den Kommunen bezahlt werden müsste.
Gegen diese Baurechts-hürde wehrt sich der Raublinger Cannabis-Club jetzt – und zwar auf juristischem Weg. Gemeinsam mit dem DHV hat der CSC Inntal-Raubling eine Klage beim Verwaltungsgericht München auf den Weg gebracht. „Dass der Deutsche Hanfverband diesen Prozess unterstützt, ist für uns von großer Bedeutung und alles andere als selbstverständlich“, macht Degenhart deutlich.
Vor allem finanziell hat der Verein zu kämpfen. Schließlich müssen auch während des Verfahrens die Kosten für Miete, Betrieb, Versicherungen, Vereinsverwaltung, Planung und rechtliche Beratung getragen werden. Und das, ohne dass auch nur ein Cent in die Vereinskasse kommt. Insgesamt belaufen sich die Kosten dem Vorsitzenden zufolge inzwischen auf einen hohen fünfstelligen Betrag. „Wegen der Finanzierung haben schon einige Vereine aufgegeben“, sagt Degenhart. Doch er möchte sich nicht unterkriegen lassen.
Und da jeder Monat Verzögerung weiterhin Geld kostet, hat der CSC beim Verwaltungsgericht München eine Entscheidung im Eilverfahren – also ohne mündliche Verhandlung – beantragt. Doch selbst wenn es zu einer einigermaßen schnellen Entscheidung zugunsten des Vereins kommt, heißt das noch lange nicht, dass direkt angebaut werden kann, wie Degenhart erklärt.
„Zunächst müssten umfangreiche Umbaumaßnahmen für Sicherheit entsprechend den Vorgaben der zuständigen Überwachungsbehörde dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umgesetzt sowie die erforderlichen technischen Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden.“ Es würde also noch mehrere Monate dauern, bis letztlich wirklich Cannabis an die Mitglieder ausgegeben werden könnte.
Baubehörden leisten
hohes Maß an Widerstand
Für Rechtsanwalt Dominik Kraft, der den Raublinger CSC in diesem Verfahren vertritt, ist das hohe Maß an Widerstand der bayerischen Baugenehmigungsbehörden gegen die Ansiedlung von Cannabis-Anbauvereinigungen „einmalig“. Und auch Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband sagt: „Es ist schon verwunderlich, wie viel Energie Söder und Co. investieren, um eine staatlich kontrollierte Alternative zum Schwarzmarkt zu verhindern.“
Wie es nun im Kampf um den CSC Inntal-Raubling weitergeht, wird sich zeigen, sobald das Münchner Gericht entschieden hat, ob es die Klage des Vereins zulässt.