Stephanskirchen – Zwar liegt Stephanskirchen zwischen Simssee und Rosenheim geografisch günstig – ein klassischer Ferienort ist die Gemeinde jedoch eher nicht. Wer nach Ferienwohnungen oder Pensionen sucht, findet nur wenige Angebote.
11.000 Einwohner und
ein See, aber kein Hotel
Einzelne Gasthöfe bieten „Fremdenzimmer“, in Simsseenähe befinden sich ein paar Pensionen, ein Hotel gibt es nicht. Noch nicht. Im Ortsteil Haidholzen, einem klassischen Mischgebiet von Wohnen und Gewerbe, soll nun auf dem Pit-Gelände ein Aparthotel beziehungsweise ein sogenanntes Boardinghouse entstehen, das im Gegensatz zu einer Pension oder einem Hotel auch einen längeren Aufenthalt ermöglicht.
Über den Bauantrag aus dem familiären Umfeld des Süßwarenherstellers stimmte der Gemeinderat bei der jüngsten Sitzung ab. Dieser sei laut Gemeinde zunächst im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht worden, also ohne Prüfung der Behörden. Der Antrag sei aber in ein Genehmigungsverfahren übergeleitet worden.
Denn neben dem Aparthotel im Erdgeschoss der zwei geplanten Gebäude sollen im Ober- und Dachgeschoss Wohnungen entstehen. Geplant sind 26 kleine Wohnungen sowie eine Hotelanlage mit 14 Apartments, die sowohl als Feriendomizil als auch als zeitlich begrenzte Unterkunft für Arbeiter oder Geschäftsreisende genutzt werden können. In einer Stichstraße zwischen Bauhof und dem Oberflächenveredler Südeloxal ist der Standort zwar verkehrsgünstig gelegen, Urlaubsstimmung kommt jedoch nicht wirklich auf.
Die Umsetzung des Bauvorhabens wurde vom Gemeinderat mit Argusaugen betrachtet. Denn der Bebauungsplan für das Pit-Gelände, der in den 1990er-Jahren aufgestellt wurde, schreibt eine gewerbliche Nutzung vor, erklärt Bürgermeister Karl Mair auf Nachfrage.
1998 seien zwei Gewerbehöfe nordöstlich der Haidenholzstraße festgesetzt worden. Ziel war es, gewerbliche Flächen zu sichern und sie vor der heranrückenden Wohnbebauung zu schützen. Auch wenn die Gewerbehöfe aus heutiger Sicht überholt seien, bleibe das Ziel des Erhalts als Gewerbefläche.
Auch die Veränderungen der Eigentümerverhältnisse durch die Erbfolge und die Wohnnutzung der sogenannten alten Werksbaracken entlang der Haidenholzstraße, die – statt abgerissen zu werden – inzwischen saniert und teilweise verkauft wurden, bilden eine andere Ausgangslage als angenommen und machten Veränderungen am Bebauungsplan erforderlich.
Auch in der letzten Änderung des Bebauungsplans, die im Juli 2025 in Kraft trat, ist festgelegt, dass 50 Prozent der Fläche gewerblich genutzt werden müssen. „Das war dem Gemeinderat sehr wichtig“, sagt Mair. Das Landratsamt hätte der Betriebsbeschreibung als Aparthotel zugestimmt und diese als gewerbliche Nutzung anerkannt. Die maximale Aufenthaltsdauer als Gast des Aparthotels dürfe sechs Monate allerdings nicht überschreiten.
Befürchtungen ob der
Zukunft des Gewerbes
Dennoch gab es Sorge in den Reihen des Gremiums, dass die Umgebung mit der Zeit zum Wohngebiet werden könnte. Herbert Bauer (Parteifreie Bürger) erkundigte sich nach der barrierefreien Gestaltung, woraufhin sich der Antragsteller – ausnahmsweise während der Sitzung – zu Wort meldete, dass die Planung einen barrierefreien Zugang berücksichtige. Dies schien den Räten die gewerblichen Absichten des Bauherren zu untermauern, sodass dieser grünes Licht vom Gemeinderat erhielt.