Kiefersfelden – Diese Heimfahrt hatte Folgen. Ein gebürtiger Kufsteiner fuhr an einem Septemberabend 2025 mit seinem BMW nach dem Kartenspiel zurück nach Hause. Auf der Veranda des Nachbarhauses in Kiefersfelden saßen fünf junge Männer, die dort gemeinsam gekifft hatten.
Fahrrad blockierte
die Hofeinfahrt
Das Problem: Ein Fahrrad der Männer stand in der Einfahrt zu den Häusern und blockierte diese. Ob absichtlich oder unabsichtlich, ließ sich nachträglich nicht mehr klären.
Ob aus Ärger über diese Unachtsamkeit oder ob es dem Alkoholgenuss zuzuschreiben ist, ist es unbestrittene Tatsache, dass das Fahrrad mit dem BMW umgestoßen und dabei beschädigt wurde. Die jungen Männer wollten den Fahrer deshalb auch zur Rede stellen. Der aber – so die Anklage – verschwand kommentarlos durch seine Haustüre. Damit hatte er sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. Der Besitzer des Fahrrads wollte dies aber nicht auf sich beruhen lassen und klingelte den Nachbarn heraus. Die Folge: Ein Streitgespräch, das vor dem Rosenheimer Amtsgericht verschieden dargestellt wurde.
Zunächst bestritt der Fahrer des BMW, dass er überhaupt gefahren sei. Vielmehr habe ihn seine Ehefrau abgeholt und nach Hause gebracht, die in Kufstein beim Einkaufen gewesen sei. Was und wo diese eingekauft hatte, wie der Staatsanwalt wissen wollte, konnte er aber nicht benennen. Da er nicht gefahren sei, habe er über seinen Rechtsanwalt sofort nach Erhalt des Strafbefehls von 3.600 Euro Einspruch eingelegt.
Außerdem habe er von einem aus der Gruppe einen Faustschlag erhalten, sagte er weiter aus. Im Übrigen seien diese Nachbarn ständig bekifft und nicht zurechnungsfähig gewesen. Und mehr noch: Es handle sich dort um eine Kiefersfeldener Drogenzentrale, wo immer wieder die Polizei aktiv geworden sei.
Die Polizeibeamten, die von einem der Nachbarn zu der Auseinandersetzung gerufen worden waren, stellten beim Atem-Alkoholtest fest, dass der gebürtige Kufsteiner alkoholisiert war. Deshalb wurde er auf der Polizeiwache einem Blutalkoholtest unterzogen. Das Ergebnis: 1,16 Promille.
Nachdem die jungen Männer übereinstimmend ausgesagt hatten, und dies von den Beamten als glaubhaft eingestuft wurde, dass fraglos der Nachbar und nicht dessen Ehefrau gefahren sei, erfolgte die Anklage wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, Sachbeschädigung und Unfallflucht.
Zwei der Zeugen des Vorfalls bestätigten zwar, dass sie Cannabis geraucht hatten, der Fahrer sei aber nicht zu verwechseln gewesen – es sei denn dessen Gattin hätte eine auffallende Glatze. So schlug die Strafrichterin Dr. Stefanie Oberländer vor, an dieser Stelle ein Rechtsgespräch zu führen.
Die Ehefrau nicht auch
noch mit reinziehen
Offensichtlich stellte sich der Sachverhalt so dar, dass der Mann vergeblich darauf spekuliert hatte, dass die Nachbarn dem Gericht derart unglaubwürdig erscheinen würden, dass ihm seine Alkoholfahrt nicht nachgewiesen werden könne. Daraufhin machte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, ihm klar, dass sein Einspruch erfolglos bleiben müsse. Mehr noch: Falls seine Ehefrau seine Version bestätige, riskiere sie eine Falschaussage vor Gericht, was ebenfalls strafbar sei.
In der Folge zog der Österreicher seinen Einspruch zurück beziehungsweise beschränkte diesen „auf die Rechtsfolgen“, weil im Strafbefehl sein Einkommen zu hoch geschätzt worden sei und demnach der Tagessatz korrigiert werden müsse. Dann akzeptierte er die Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro. Sein Führerschein bleibt eingezogen.