Schechen – An einem Januarabend wurde eine Polizeistreife zu einer Unterkunft nach Schechen gerufen. Die Einsatzmeldung: eine Auseinandersetzung, bei der auch ein Messer zum Einsatz gekommen sein soll.
Da solche Streitereien stets eine erhebliche Gefährdung darstellen, wurden gleich mehrere Streifenwagen dorthin beordert. Die Beamten trafen in der Gemeinschaftsküche einen Beteiligten der Auseinandersetzung an.
Keine Lust, Hände aus der Hosentasche zu nehmen
Es handelte sich um einen 28-jährigen Mann, der Stein und Bein schwor, er habe kein Messer benutzt – und besitze auch gar keines. Da aber die Behauptung im Raum stand, dass er das Messer aus dem Fenster geworfen habe, machten sich Beamte auf die Suche.
Inzwischen forderten die Polizisten den arbeitslosen jungen Mann auf, seine Hände aus der Tasche zu nehmen, um zu zeigen, dass er unbewaffnet ist. Allerdings wehrte er sich nicht nur dagegen, sondern wurde, so die Zeugenaussagen mehrerer beteiligter Beamter, zunehmend aggressiver.
Selbst als die Polizisten erklärten, sie müssten – schon aus Eigenschutz – unmittelbaren Zwang anwenden, blieb der Mann bei seiner Weigerung, schimpfte und beleidigte die Beamten, sodass diesen nichts anderes übrig blieb, als ihn schließlich zu fixieren und zu fesseln. Dabei setzte sich der Mann derart zur Wehr und schlug wild um sich, dass er drei der Beamten verletzte.
Schlagenden Mann in den Streifenwagen getragen
Ihm wurde die Festnahme erklärt, und er wurde schließlich in den Streifenwagen getragen. Dort, so berichteten die Beamten, habe er sich beruhigt und auch in der Verwahrzelle sich problemlos verhalten. Solches Fehlverhalten erleben die Streifenbesatzungen in gewisser Regelmäßigkeit. Dabei handelt es sich nicht selten um einmalige Vorfälle, die übermäßigem Alkoholgenuss oder psychischen Ausnahmesituationen geschuldet sind. Dies traf jedoch nicht auf den 28-Jährigen zu, der sich später vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten musste.
Seit seinem 18. Lebensjahr fiel er immer wieder durch solche Aktionen auf, sodass seine Vorstrafenliste bereits etliche solcher Vorkommnisse aufweist.
Auch der Aufforderung zu dieser Verhandlung wollte er mit einer Ausrede nicht nachkommen. Derlei funktioniert allerdings bei der Vorsitzenden Richterin Isabella Hubert nicht. Eine Polizeistreife wurde geschickt, und dieses Mal folgte der 28-Jährige der Aufforderung problemlos. Ob es daran lag, dass es sich hier um den Einsatz einer Zivilstreife handelte?
Von der Richterin befragt, wie er zu den Anklagen der Staatsanwaltschaft stehe, fand er die Maßnahmen der Beamten weit überzogen und meinte, er habe sich zu Recht gegen die Polizisten zur Wehr gesetzt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beklagte dessen sieben Einträge in der Vorstrafenliste und warf dem Mann die hohe Rückfallgeschwindigkeit vor. Auch könne er keinerlei Einsicht oder Reue erkennen. Er beantragte deshalb eine Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung.
Der Angeklagte, der ohne Verteidiger angetreten war, meinte lediglich, er habe an dem Abend nichts besser machen können. Es sei einfach „ein schlechter Abend“ für ihn gewesen.
Bewährungsstrafe
mit klaren Auflagen
Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr Gefängnis, setzte dieses Urteil aber zur Bewährung aus. Zum einen habe er bereits einmal eine Bewährung erfolgreich durchgestanden. Vor allem aber setzte die Richterin auf ein Anti-Aggressions-Training. „Sie haben eine sehr kurze Zündschnur“, sagte sie. Daher solle er lernen, seine Emotionen unter Kontrolle zu bringen. Darüber hinaus muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. In dieses Urteil wurde ein vorheriger Strafbefehl wegen ähnlicher Vergehen einbezogen.