Ungeklärte Abstandsflächen – Baubeginn verzögert sich

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat legt einstimmiges Veto gegen einen Antrag ein

Eggstätt – Ein einstimmiges Nein zu einem Bauvorhaben erging in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Eggstätt. Ein Bauwerber hatte den Antrag gestellt, auf einem Grundstück in Eggstätt eine Garage abzubrechen. Dort sollen stattdessen ein Nebengebäude sowie weitere Nebenanlagen errichtet werden.

Bauamtsleiterin Regina Maier erklärte, dass das Vorhaben rechtlich gesehen nur zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Anforderungen, die die Verwaltung als erfüllt ansehe. Aber: „Das Vorhaben löst Abstandsflächen aus, die auf einem Gemeindegrundstück zum Liegen kommen.“ Konkret: Die Abstandsflächen werden übertreten.

Eine Abstandsflächenübernahme auf jenem Gemeindegrundstück könne nicht in Aussicht gestellt werden, „da eine solche Abstandsflächenübernahme eine dienstbarkeitsähnliche Belastung am Grundstück der Gemeinde darstellt und die Nutzung des Eigengrundstücks womöglich einschränkt.“

Maier sagte weiter, dass die Verwaltung darauf hingewiesen habe, dass man gegebenenfalls einem Abweichungsantrag zustimmen könne, wenn er denn vorgelegt würde. Dies sei aber bis zum Zeitpunkt der Ladung zur jüngsten Sitzung nicht geschehen.

Deshalb schlage die Verwaltung vor, das Vorhaben abzulehnen. Laut Planer seien zwar nunmehr neue, geänderte Pläne auf dem Weg. Aber die Pläne werden über das Landratsamt an die Verwaltung weitergereicht und die Stellungnahme des Landratsamtes stehe noch aus. Sigrun Schuster (FBE) hakte nach, ob der Bauwerber nicht bereits angefangen habe zu bauen. Kajetan Huber (FBE) erkundigte sich, wie es mit einem Baustopp aussehe. Maier konnte bestätigen, dass am Tag der Sitzung eine Baukontrolle stattgefunden habe. Ein Ergebnis sei aber noch nicht bekannt.

Florian Erb (FBE) forderte zu kontrollieren, nach welchen Plänen gebaut werde. Sind es noch die alten oder schon die neuen Pläne?

Jürgen Pfluger (FBE) mahnte die Einhaltung der Abstandsflächen zum gemeindlichen Grundstück an. Auch müsse man wissen, wie es mit der Abweichung in Darstellung und Umfang aussehe, ehe das Gremium erneut darüber beschließen könne. Bürgermeister Christoph Kraus (FB) beendete die Diskussion mit einem dezidierten Beschlussvorschlag. Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis, aber verweigert aufgrund noch unklarer Abstandsflächenlage zu ungunsten des gemeindlichen Nachbargrundstücks die Zustimmung.

Da das Vorhaben aufgrund der Überlänge der grenznahen Neubaukörper abstandsflächenpflichtig ist, ist in der Folgesitzung auch über diesen Abweichungsantrag zu entscheiden. Somit wird zunächst das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Diesem Vorschlag schloss sich das Gremium einstimmig an. elk

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