Zwei Riesen-Batterien geplant

von Redaktion

Gemeinderat Obing gibt einstimmig grünes Licht für zwei Speicher – Bürgerbeteiligung möglich

Obing – Bereits in der Sitzung im November 2025 behandelte das Gremium das Vorhaben der Antragstellerin, auf den Grundstücken der Gemarkung Albertaich zwei Batteriespeicher mit einem Umspannwerk zu errichten. Die Räte haben diesbezüglich einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung mit mehreren Voraussetzungen gefasst.

Gesetzesänderung schafft
Privilegierung

Zwischenzeitlich ergab sich eine gesetzliche Änderung, wonach Batteriespeicher gemäß Paragraf 35 Absatz eins Nummer zwölf des Baugesetzbuches (BauGB) als privilegiert anzusehen sind. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages fällt nun in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes. Eine der geplanten Anlagen soll laut Gemeindeverwaltung eine Leistung von 22,74 Megawatt erbringen. Sie umfasst zwölf Batteriecontainer, sechs Wechselrichtermodule inklusive Transformator und Mittelspannungsschaltanlage sowie eine kompakte Übergabestation zum Netzbetreiber. Die Höhe der Container beträgt 2,90 Meter. Die andere Anlage soll eine Leistung von 47,76 Megawatt schaffen. Sie umfasst 24 Batteriecontainer, zwölf Wechselrichtermodule inklusive Transformator und Mittelspannungsschaltanlage und ein Umspannwerk. Die Höhe der Container: ebenfalls 2,90 Meter.

Das privilegierte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Speicherung von elektrischer Energie in einem Batteriespeicher dient, so die Erklärung im Gemeinderat. Dies gelte unter folgenden Voraussetzungen: Erstens müsse das Vorhaben in einer Entfernung von höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze einer Umspannanlage von Höchstspannung zu Hochspannung oder von Hochspannung zu Mittelspannung oder zu der Grundstücksgrenze eines in Betrieb befindlichen oder aufgegebenen Kraftwerks mit einer Nennleistung ab 50 Megawatt stehen. Zweitens müsse die Batteriespeicheranlage über eine Nennleistung von mindestens vier Megawatt verfügen. Drittens dürften die Batteriespeicheranlagen einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen und Freiflächen insgesamt in derselben Gemeinde nicht 0,5 Prozent der Gemeindefläche überschreiten und höchstens 50.000 Quadratmeter betragen, hieß es zur Gesetzeslage im Gemeinderat Obing.

Nach eingehender Beratung hat das Gremium einstimmig den Beschluss für das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Batterie Graustromspeicher Obing“ wird eingestellt. Einer Abweichung der Gestaltungssatzung bezüglich der Geländeveränderung wurde zugestimmt.

Zudem soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Dieser soll unter anderem sicherstellen, dass eine ausreichende Eingrünung mit einer mindestens sechsreihigen Hecke geschieht, sowie dass die Betreiberfirma auf Dauer ihren Sitz in der Gemeinde Obing einnimmt. Zudem sieht der Vertrag eine Verpflichtung zur Einhaltung der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf Einhausung, Eindachung und dergleichen vor. Auch die Klärung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung, wie zum Beispiel bei Starkregenereignissen, unter Einbezug der zuständigen Fachstellen und Behörden muss geregelt werden.

Vertragliche
Festlegungen

Des Weiteren soll die Netzdienlichkeit für das Bayernwerk für das konkrete Vorhaben vor Ort, das heißt die Steuerbarkeit des Vorhabens beziehungsweise der Anlage durch den Netzbetreiber, sichergestellt werden. Schließlich umfasst der Vertrag die Verpflichtung, dass eine wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeit für Gemeindeangehörige aus Obing ermöglicht wird. Außerdem müsse eine Bürgschaft zur Sicherstellung einer gegebenenfalls notwendigen Umsetzung einer zu vereinbarenden Rückbauverpflichtung hinterlegt werden.

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