Einreise mit Cannabis, Katze und Konsequenzen
Bei seiner Verhaftung in Kiefersfelden leistete ein Mann (25) starken Widerstand. Angeblich auch, weil er um das Wohlergehen seiner Katze besorgt war.Foto : dpa/Sebastian Kahnert
Weil er eine Ausfahrt verpasste, geriet ein 25-Jähriger bei Kiefersfelden in eine Grenzkontrolle. In seinem Auto fanden Beamte eine Cannabispflanze, Munition und eine Katze. Der Mann wurde verhaftet und leistete erheblichen Widerstand, was zu einer Reihe weiterer Ermittlungen führte.
Kiefersfelden – Die Einreise nach Deutschland führte einen rumänischen Staatsbürger (25) direkt hinter Gitter. Kontrollbeamte in Kiefersfelden winkten einen Kleinwagen zur Kontrolle heraus. Ihnen bot sich ein völlig vermülltes Fahrzeug, in dessen Mitte eine meterhohe Cannabispflanze prangte. Auf dem Beifahrersitz fanden sich mehrere Patronen Munition. Sogar eine Katze befand sich im Wagen, die später an ein Tierheim abgegeben wurde. Die Katze wäre ihm beinahe noch zum Verhängnis geworden. Weiter stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert und der Führerschein des Rumänen längst ungültig war.
Anhand des ebenfalls aufgefundenen Handys konnte die Polizei ermitteln, dass der Fahrer am Vortag in der Garage eines Murnauer Hotels den Pickup des Hotelmanagers aufgebrochen und daraus teure Jagdutensilien sowie die aufgefundene Munition entwendet hatte. Im Gerichtssaal sorgte der Diebstahl der Munition ohne die dazugehörige Waffe für Kopfschütteln, da er aufgrund der Umstände völlig sinnlos erschien.
Kompletter Ausraster bei
Kontrolle und vor Gericht
Nach anfänglich kooperativem Verhalten rastete der Mann bei der Kontrolle völlig aus. Als ihm bewusst wurde, dass er inhaftiert werden würde, setzte er sich hemmungslos zur Wehr, spuckte und trat um sich. Selbst vor dem Untersuchungsrichter in Rosenheim, der darüber zu entscheiden hatte, ob der 25-Jährige in Untersuchungshaft genommen wird, bot der schmächtige Festgenommene ein denkwürdiges Schauspiel. Er spuckte, schrie und wehrte sich wie ein Berserker.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Traunstein hatte man mit ihm ebenfalls die ein oder andere Schwierigkeit. Die Unterstellung, er habe Wahnvorstellungen und sei suizidgefährdet, stellte sich als sprachliches Missverständnis heraus. Die Beamten der JVA konnten nicht wissen, dass er eine Katze im Auto hatte, nach deren Ergehen er ständig fragte und nicht sein eigenes Befinden meinte.
Der hinzugezogene Gutachter Dr. Josef Eberl, Oberarzt für Psychiatrie im InnSalzach-Klinikum, konnte den Irrtum klären. Dies führte jedoch dazu, dass er bei Gericht die absolute Schuldfähigkeit bestätigte und keinerlei psychotische Probleme oder zwingende Drogenabhängigkeit feststellte.
Schwer ins Gewicht fiel zudem die Tatsache, dass der Angeklagte nicht nur in Deutschland vorbestraft, sondern auch vor zwei Jahren in Österreich verurteilt worden war und sich aus diesem Urteil in offener Bewährung befand. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh, erklärte für seinen Mandanten, dass dieser in allen Anklagepunkten geständig sei, was der Angeklagte über die Dolmetscherin bestätigte.
Er habe gar nicht nach Deutschland einreisen wollen, lediglich die Ausfahrt verpasst, was ihn dann in die Fänge der deutschen Justiz führte. Im Übrigen bat er für sein rüdes Verhalten um Entschuldigung, das sei seiner damaligen Verzweiflung geschuldet gewesen. Damit erübrigte sich die Einvernahme von etlichen Zeugen, was das Verfahren erheblich verkürzte.
Dennoch beklagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Verhalten des Angeklagten, der offensichtlich kreuz und quer durch Europa reise, nur um Straftaten zu begehen. Dies geschehe mit hoher Rückfallgeschwindigkeit und in offener Bewährung. Sie beantragte, gegen den Angeklagten eine Haftstrafe von 18 Monaten zu verhängen, ohne Bewährung.
Bewährung oder
keine Bewährung?
Der Verteidiger unterstrich den Wert des Geständnisses. Weiterhin befand er, dass sein Mandant in Rumänien familiär eingebunden sei. Damit sei eine positive Sozialprognose gegeben. 15 Monate Haft, die man zur Bewährung aussetzen könne, hielt er für eine angemessene Bestrafung.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Bernd Magiera honorierte durchaus das Geständnis, welches offensichtlich von Einsicht und Reue getragen sei. Deswegen reiche auch eine zwölfmonatige Haftstrafe. Allerdings ohne Bewährung. Angesichts der fast sechsmonatigen Untersuchungshaft wird der Angeklagte jedoch nicht mehr zwölf Monate „sitzen“ müssen.