Justizwirren nach der Abschiebung

von Redaktion

Eine kranke Mutter aus Bad Endorf ist mit ihren zwei Kindern im Mai nach Nigeria abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nun überraschend zu einer mündlichen Verhandlung über ihren Asylfolgeantrag geladen. Der Termin wurde jedoch wieder aufgehoben, da die Anschrift der Familie unbekannt war.

Bad Endorf/Bad Feilnbach – Es waren dramatische Szenen, als die Polizei eines Nachts im Mai in die Gemeinschaftsunterkunft in Bad Endorf kam und die junge Familie abholte. Die Beamten brachten Happiness A. und ihre beiden Kinder zum Flughafen. Von dort aus hob eine Maschine nach Nigeria ab, das Herkunftsland der 28-Jährigen. Die Familie aus Bad Endorf, die monatelang für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gekämpft hatte, musste das Land verlassen. Nun, nachdem die drei vor vollendete Tatsachen gestellt worden waren, ging kürzlich ein Brief vom Verwaltungsgericht in Augsburg ein. Mit dem Inhalt: Die Verhandlung, in der darüber entschieden wird, ob Happiness A. Asyl zusteht oder nicht, findet am 15. Juli statt. Da die Familie jedoch bereits vor rund zwei Monaten abgeschoben worden war, stellt sich in ihrem Umfeld die erbitterte Frage: Warum kommt es erst jetzt zur Verhandlung?

Familie Mitte Mai
ausgeflogen

Ein kleiner Rückblick: Die junge alleinerziehende Mutter Happiness A., die vor sieben Jahren als Flüchtling aus Nigeria nach Deutschland gekommen war, zog zwei hier geborene Kinder groß und galt in ihrem Umfeld als integriert. In den vergangenen Jahren hatte die junge Frau, die mit ihren Kindern in einer Gemeinschaftsunterkunft lebte, stets eine Duldung erhalten, was keinem Aufenthaltstitel entspricht. Das hatte auch das Landratsamt auf OVB-Nachfrage bestätigt. Im Oktober 2025, als sie erneut bei der Ausländerbehörde ihre Duldung verlängern lassen wollte, wurde ihr stattdessen eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ ausgehändigt mit der Aufforderung, den Schengenraum zu verlassen. Ihr und einem Helferkreis war es bis Mai gelungen, die Ausreisefristen immer wieder zu verlängern. Denn: „Ich kann mich nicht selbst versorgen, da ich an Sichelzellanämie leide“, hatte Happiness A. gegenüber dem OVB erklärt.

Hoffen auf
Asylfolgeverfahren

So habe die junge Frau in den vergangenen Jahren mehrmals die Intensivstation aufsuchen und Bluttransfusionen sowie andere lebensrettende medizinische Versorgung erhalten müssen. Durch ihre körperlichen Beeinträchtigungen sei die Betreuung der kleinen Kinder schon eine große Herausforderung. Diese benötigten zudem selbst besonderen Förderbedarf. Nicht nur eine Pflegefamilie aus Bad Feilnbach, die in bestimmten Notfällen der Mutter auf die Kinder aufpasste, auch der Helferkreis Bad Endorf unterstützte die Familie seit Jahren und hoffte bis zuletzt, dass man eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“ erwirken könne.

Doch es gelang schließlich nicht. Die Familie ist mittlerweile in Nigeria. Ein Land, in dem etwa die beiden Kinder eine völlig neue Welt erleben. Laut Elisabeth Haus vom Helferkreis Bad Endorf, der die Familie jahrelang unterstützt hatte, kam die Abschiebung „vollkommen überraschend“, da nach Angaben der Ausländerbehörde die medizinischen Unterlagen seitens des Gesundheitsamtes noch geprüft wurden. So hatte etwa ihr behandelnder Arzt in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Abschiebung aufgrund ihres Gesundheitszustandes lebensbedrohlich sein könne. Auch das Asylverfahren sei laut Haus noch nicht abgeschlossen gewesen. Doch für die Behörden stand der Beschluss dennoch fest.

„Vor ein paar Tagen kam ein Brief vom Verwaltungsgericht in Augsburg“, erzählte nun Haus kürzlich vom besagten Schreiben, wonach es am 15. Juli doch zu einer Verhandlung kommen soll. „Die Reihenfolge dieser beiden Ereignisse ist bizarr bis bodenlos“, ärgert sich Haus. Erst werde abgeschoben und Tatsachen geschaffen, dann solle über den Anspruch auf Asyl entschieden werden. Klar ist, dass die Familie selbst somit nicht vor Gericht erscheinen kann. Das Unverständnis über dieses behördliche Vorgehen werde nun ein Anwalt zum Ausdruck bringen, sagt Haus. Um den Verteidiger finanzieren zu können, arbeite man derzeit an einer Spendenaktion.

Denn für die Helfer der jungen Familie besteht trotz erfolgter Abschiebung weiter Hoffnung: „Wenn alles gut läuft, können Happiness und ihre Kinder dann doch noch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen“, sagt Haus. Was vor allem auch für die Zukunft der Kinder wichtig sei. Ebenso habe ihre Mutter in Deutschland aufgrund der besseren medizinischen Versorgung eine wesentlich höhere Lebenserwartung.

Doch wie ist es eigentlich zu erklären, dass die Verhandlung nun erst nach abgeschlossener Abschiebung erfolgt? „Normalerweise“, erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes Augsburg auf OVB-Anfrage, „erfolgt eine Abschiebung nicht, bevor das Verfahren abgeschlossen ist“. Doch auch hierbei gebe es, wie in diesem konkreten Beispiel, „Ausnahmefälle“. Denn für alle Familienmitglieder seien bereits in der Vergangenheit Asylverfahren durchgeführt und ablehnend abgeschlossen worden. Auch ein Eilantrag im Rahmen einer Asylklage wurde bereits abgelehnt. Klar ist also, und das hatte auch das Landratsamt Rosenheim bereits vor Monaten erklärt: Die Familie war bereits „vollziehbar ausreisepflichtig“, hätte die Bundesrepublik Deutschland also schon längst verlassen müssen. Rechtlich gesehen war sie ihrer Ausreiseverpflichtung jedoch noch nicht nachgekommen, was generell verschiedene Gründe haben kann.

Wendung kurz
vor der Verhandlung

In Augsburg gehe es nun um die gestellten „Asylfolgeanträge“, in denen neue Tatsachen, etwa Details zum Gesundheitszustand, hervorgebracht werden. Hier sei der Fall also anders gelagert als üblich. Grundsätzlich werde das normale Verfahren schon abgewartet, bevor eine Abschiebung vollstreckt wird, erklärt der Gerichtssprecher.

Nun, da die Familie jedoch tatsächlich ausgeflogen ist, richten sich alle Blicke auf die Verhandlung in Augsburg. Wie die Chancen bezüglich dieser Asylfolgeanträge nun für die Familie wirklich stehen, konnte der Sprecher pauschal im Vorfeld nicht beantworten. Doch jetzt kommt doch alles anders.

Anschrift der Kläger
derzeit nicht bekannt

Denn am vergangenen Mittwoch erklärte das Verwaltungsgericht Augsburg gegenüber dem OVB, dass der Termin für die mündliche Verhandlung „soeben aufgehoben“ wurde. Der Grund: Eine aktuelle Anschrift der Kläger sei nicht bekannt. Wie es also weitergehe, sei derzeit noch offen, betonte der Gerichtssprecher. Ausgang unbekannt.

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